Muss der Bürge zahlen?

Sachsen. Das sächsische Finanzministerium äußerte sich am 13. April 2008 zu den Spekulationen, die vom Freistaat Sachsen im Zusammenhang mit dem Verkauf der SachsenLB an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) übernommene Bürgschaft werde in Anspruch genommen.

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Finanzministerium äußert sich zur SachsenLB-Bürgschaft

Zu den entsprechenden Medienberichten des Wochenendes nimmt das sächsische Finanzministerium wie folgt Stellung:

"Die genannten Zahlen über eine etwaige Inanspruchnahme der sächsischen Garantie für die SachsenLB sind aus Sicht des Finanzministeriums spekulativer Natur. Das Ministerium kennt weder die Basis noch die Berechnungen, die den in den Medien dargestellten Zahlen zu Grunde liegen. Für den Fall, dass es zu Ausfällen kommt, hat der Freistaat im Übrigen im Dezember vergangenen Jahres Vorsorge getroffen um den normalen Haushaltsvollzug im Falle einer Inanspruchnahme nicht zu beeinträchtigen. Außerdem sollen die Papiere bis zur Endfälligkeit gehalten werden und nicht zu geringeren Marktpreisen vorab verkauft werden. Bisher ist die Bürgschaft nicht Anspruch genommen worden. Das Ministerium weist zudem die Aussagen des sächsischen SPD-Abgeordneten Karl Nolle zurück. Diese sind völlig aus der Luft gegriffene Behauptungen. Sie dienen lediglich dazu, Unruhe und Verunsicherung zu stiften. Nolle sollte die Quellen nennen; schließlich bestätigt die LBBW selbst, dass die Bürgschaft noch nicht angetastet wurde."

Der Freistaat hatte im Dezember 2007 eine Bürgschaft von 2,75 Milliarden Euro für die SachsenLB übernommen und für diese Bürgschaft eine Rücklage in Höhe von rund 830 Millionen Euro gebildet.

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  • Erstellt am 13.04.2008 - 16:57Uhr | Zuletzt geändert am 13.04.2008 - 16:57Uhr
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