Görlitz legt Einzelhandelskonzept neu auf

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Görlitz, 11. April 2025. Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat am 19. Dezember 2024 die Ergänzung und Anpassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes aus dem Jahr 2021 beschlossen. Das Konzept regelt die Leitlinien für eine nachhaltige Einzelhandelsentwicklung in der Stadt und soll in wesentlichen Punkten bestehen bleiben, jedoch zwei neue Standorte zur Nahversorgung berücksichtigen.

Die westliche Innenstadt steht derzeit in besonderem Fokus der Stadtentwicklung. (Bild: Ehemaliger Waggonbau Görlitz Werk I, Christoph-Lüders-Straße)

Frank Vincentz, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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Neuer Versorgungsbereich in Innenstadt West

Ein zentraler Baustein der Ergänzung ist die Ausweisung eines neuen zentralen Versorgungsbereichs im Umfeld der Christoph-Lüders-Straße. Der Standort soll zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für Einzelhandel und zentrale Funktionen schaffen. Ziel ist es, die Innenstadt West sowohl als Wohn- als auch als Arbeitsstandort funktional zu stärken. Der neue Bereich soll als Nahversorgungszentrum fungieren und eine bessere infrastrukturelle Anbindung gewährleisten.


Hagenwerder soll Nahversorgung erhalten


Ein zweiter geplanter Standort betrifft den Ortsteil Hagenwerder. Im Bereich der August-Bebel-Straße soll ebenfalls ein Nahversorgungszentrum entstehen. Hintergrund sind die derzeit großen Entfernungen zu bestehenden Einkaufsmöglichkeiten sowie die zunehmende touristische Entwicklung rund um den Berzdorfer See. Die Aufnahme in das städtische Nahversorgungsnetz soll eine bessere Versorgung der Bevölkerung sicherstellen.


Öffentlichkeitsbeteiligung bis Anfang Mai


Der Entwurf des aktualisierten Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes steht seit Kurzem zur öffentlichen Einsichtnahme bereit. Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange können den Entwurf auf der städtischen Website unter www.goerlitz.de/Einzelhandelskonzept.html einsehen. Stellungnahmen sind bis zum 5. Mai 2025 möglich – entweder per E-Mail an staedtebau@goerlitz.de oder postalisch an die Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz. Nach Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen wird der Stadtrat über die endgültige Umsetzung entscheiden.

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  • Quelle: red / PM Stadtverwaltung Görlitz
  • Erstellt am 11.04.2025 - 19:31Uhr | Zuletzt geändert am 11.04.2025 - 19:43Uhr
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