Führt Antrag der Linkspartei Görlitzer Stadtrat aufs Glatteis?

Görlitz, 24. November 2018. Von Thomas Beier. Wenn jemand durch Dramatisierung einer Situation Zulauf und Wählerstimmen gewinnen will, so nennt man das gemeinhin Populismus. In diesen trüben Jagdgründen scheint die Görlitzer Stadtratsfraktion der Linkspartei unterwegs: Auf ihren Antrag hin soll sich der Stadtrat am 29. November 2018 mit der Frage, ob es in Görlitz nur noch Zirkusvorstellungen ohne Wildtiere geben soll, befassen. Mitleid mit (scheinbaren) Opfern wie eingesperrten Tieren funktioniert immer, jedoch ist auch in diesem Fall Sachkenntnis zur Situation der Zirkustiere gefragt. Außerdem lehnen Gerichte in den meisten Fällen kommunale Wildtierverbote ab.
Abbildungen: Sind Zirkustiere per sé unglücklich? Dann wären sie wohl nicht dressierbar

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Thema Tierwohl polarisiert

Hochgekocht im Vorfeld vor der Stadtratssitzung hat das Thema Wildtierverbot im Zirkus der noch junge Verein MOTOR GÖRLITZ. Die von ihm am 22. November 2018 gestartete facebook-Abstimmung, die nur die Auswahl zwischen

  • Für Wildtiere im Zirkus o d e r
  • Gegen Wildtiere im Zirkus
lässt, folgt allerdings einem Schwarz-Weiß-Klischee und wird dem Thema – weil einesteils überspitzt, andererseits auf den Kriegsschauplatz Zirkus beschränkt – nicht gerecht.

Zirkus bietet Transparenz

Zum Thema Tierwohl hat sich die Artistenfamilie Weisheit, die im Juli 2018 mit ihrem Circus Africa in Görlitz gastierte und unter anderem die berühmte Elefantendressur von Hardy Weiheit zeigte, auf der Website des Circus Afrika unter "Tierhaltung" > "Wissenswertes zum Tierschutz" geäußert. Sie verweist nicht nur auf die häufigen Kontrollen der Tierhaltung, sondern auch auf das partnerschaftliche Verhältnis zwischen den Zirkustieren und den Mitarbeitern und lädt ein: "Jeder Skeptiker kann hinter die Kulissen unseres Circusses sehen und sich gern ein Bild von unserer Tierhaltung machen. Lassen Sie sich nicht von aufdringlichen Tierrechtlern verunsichern."

Wie weit darf tatsächlicher oder vermeintlicher Tierschutz gehen?

Das Thema Tierwohl polarisiert insgesamt. So stehen sich beispielsweise der PETA Deutschland e.V. (eine Partnerorganisation von PETA USA) mit seiner Vision "Eine Welt ohne Tiernutzung, ohne Tierquälerei und ohne Tiermissbrauch. Eine Welt, in der Tiere weder ausgebeutet noch gequält werden." und seine Kritiker, die PETA USA beispielsweise Tötungen in Tierheimen vorwerfen, unversöhnlich gegenüber. PETA propagiert vegane Lebensweise, wendet sich in diesem Zusammenhang beispielsweise gegen jegliche Tiernutzung, vom Frühstücksei bis zur Naturleder- und Echtpelzkleidung, und ruft in diesem Zusammenhang zum aktiv werden auf.

Die andere Seite: Von vermeintlichen Tierschützern durchgeführte "Tierbefreiungen" dienen nicht immer dem Wohl der an Haltungsbedingungen gewöhnten Tiere, Farbangriffe auf angezogene Pelzmäntel sind immer auch Angriffe auf Menschen, von der rechtlichen Würdigung solcher "Aktionen" ganz zu schweigen. Eine Selbstdarstellung eines Teils der Szene findet sich im Webauftritt des die tierbefreier e.V., der in Ortsgruppen organisiert ist.

Aktionsbündnis wendet sich an Stadtratsfraktionen und Oberbürgermeister

Zurück nach Görlitz. Gestern, am 23. November 2018, hat das ehrenamtliche Aktionsbündnis "Tiere gehören zum Circus" einen Brief an alle Stadtratsfraktionen und den Görlitzer Oberbürgermeister Siegfried Deinege geschickt, in dem es Stellung zum Thema kommunales Wildtierverbot nimmt. In sieben Punkte werden darin vermeintlich stichhaltige Vorwürfe wiederlegt oder in den Gesamtzusammenhang eingeordnet. Der Görlitzer Anzeiger, dem das Schreiben vorliegt, gibt dieses unten wieder.

Fakt ist: Ein kommunales Wildtierverbot würde lediglich die EInkommensbasis der Zirkusbetriebe, die, wie leicht nachvollziehbar, immer wieder wirtschaftlich zu kämpfen haben, weiter schmälern. Keines der im besonderen Maße auf Menschen fixierten Zirkustiere, die häufig im Zirkus geboren wurden, würde deshalb ausgewildert oder in andere Einrichtungen abgegeben. Sollen die Zirkusse etwa ihren Tierbestand töten?

Eher als hinterfotzig zu bezeichnen sind die Versuche mancher Kommunen, die Zirkussen den Auftritt mit Hilfe von Auflagen unattraktiv machen wollen. Dazu zählen beispielsweise besonders hohe Anforderungen an Umzäunungen und Sicherheitspersonal.

Die Trennlinie im Für und Wider der Tierhaltung liegt wohl an der Entscheidung, ob eine artgerechte Tierhaltung, die mit der Verpflichtung zum Tierwohl einhergeht, ethisch vertretbar ist, oder ob Tiere unter den Aspekt der Vermenschlichung gestellt werden, womit ein ideologisch geprägter Freiheitsbegriff einhergeht.

Wörtliche Wiedergabe des offenen Briefes des Aktionsbündnisses "Tiere gehören zum Circus" vom 23. November 2018 an den Oberbürgermeister der Stadt Görlitz


Kirchheimbolanden, 23.11.2018

An den
Oberbürgermeister der Stadt Görlitz
Siegfried Deinege
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz

Offener Brief

Stellungnahme zum Antrag der Partei „Die Linke“ für ein kommunales Wildtierverbot für Zirkusbetriebe in Görlitz.


Sehr geehrte Damen und Herren,

als Zusammenschluss ehrenamtlich tätiger Zirkusfreunde setzen wir uns für den Erhalt des Kulturguts "Klassischer Zirkus" auf der Basis von modernen Standards guter Tierhaltung ein. Mit diesem Brief möchten wir zum Antrag für ein kommunales Wildtierverbot in Görlitz Stellung beziehen.

Da uns der konkrete Antragstext nicht vorliegt, haben wir uns an den Aussagen des Musterantrags orientiert, den die Organisation PETA im Internet anbietet und der den meisten Antragstellern als Vorlage dient (Punkte 1 bis 5). Danach gehen wir noch auf ein weiteres Argument ein, das zwar im Musterantrag nicht vorkommt, aber dennoch häufig angeführt wird (Punkt 6). Den Abschluss bildet eine Überlegung, die die Verfechter kommunaler Wildtierverbote regelmäßig übersehen (Punkt 7).

1) "Wildtiere können in reisenden Zirkusunternehmen nicht tiergerecht gehalten werden."


Die Begründung des PETA-Musterantrags beginnt mit der Behauptung, Wildtiere könnten in reisenden Zirkusunternehmen nicht tiergerecht gehalten werden. Genau diese Frage war bereits im Jahre 2015 Gegenstand eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags. Das Ergebnis war eindeutig:

"Trotz umfassender Recherche konnten keine unabhängige Studien gefunden werden, die belegen, dass es sich bei der Haltung von ,,Wildtieren" im Zirkus nicht nur in Einzelfällen um Tierquälerei handelt bzw. das Wohl der Tiere beeinträchtigt ist."

Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags (24. 09. 2015): Sachstand „Wildtierhaltung im Zirkus“, Aktenzeichen: WD 5 – 3000 – 123/25:
https://www.bundestag.de/blob/405890/280668d0fd13788652c3506a36875b8a/wd-5-123-15-pdf-data.pdf

Für eine systemimmanente Quälerei von Wildtieren im Zirkus, wie sie im Musterantrag unterstellt wird, existieren also keine Belege. Dagegen sind fast alle Wissenschaftler, die sich aufgrund von Vor-Ort-Untersuchungen mit dem Thema beschäftigt haben, zu dem Schluss gekommen, dass eine tiergerechte Unterbringung von Wildtieren in einem reisenden Zirkus sehr wohl möglich ist und in modernen, verantwortungsvollen Unternehmen auch praktiziert wird. Das Training in der Manege habe eine stimulierende Wirkung auf die Tiere und fördere deren körperliche und geistige Fitness.
Eine Zusammenstellung dieser Studien finden Sie auf unserer Homepage unter "Forschung":
http://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de/forschung.htm

Folgerichtig hat der Umweltausschuss des Bundestags am 20. 06. 2017 einen Antrag der Linken für ein bundesweites Wildtierverbot mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD zurückgewiesen. Bereits mehrmals wurden ähnliche Anträge von der Bundesregierung bzw. vom Bundestag abgelehnt, und zwar mit dem Hinweis, dass sie nicht ausreichend begründet seien.

2) Bei der Hälfte aller amtstierärztlichen Kontrollen kommt es zu Beanstandungen.

Auf der Grundlage bundeseinheitlicher Regelungen finden in jedem Gastspielort Kontrollen durch die Veterinärämter statt. Als Hilfsmittel dienen dabei die Tierbestandsbücher der Tierhalter und das Zirkuszentralregister, ein Online-Verzeichnis. Das macht den Zirkus zum meist kontrollierten Tierhaltungsbetrieb Deutschlands. Doch auch hinsichtlich der Kontrollergebnisse werden im PETA-Musterantrag problematische Behauptungen aufgestellt. So heißt es: "Die Bundesregierung teilte 2014 mit, dass im zuletzt erfassten Berichtsjahr 2011 insgesamt 895 amtstierärztliche Kontrollen in Zirkusbetrieben durchgeführt wurden. Dabei stellten die Veterinäre 409 Verstöße gegen die Haltungsanforderungen für Tiere fest – also bei fast jeder zweiten Kontrolle."

Die Aussage der Bundesregierung wird zwar korrekt wiedergegeben, basiert jedoch auf dem Zirkuszentralregister als einziger Datenquelle. Dieses Register soll dazu dienen, Änderungen im Tierbestand und ggf. auftretende Beanstandungen zentral zu dokumentieren. Aus diesem Grund sieht der Verordnungstext vor, dass Informationen lediglich eingetragen werden, "soweit diese der erteilenden Behörde nicht vorliegen oder der Aktualisierung bedürfen". Positiv verlaufende Kontrollen, wie sie bei vorbildlich geführten Zirkusbetrieben die Regel sind, werden in den meisten Fällen nicht im Register erfasst. Das Register ist also ein effektives Überwachungsinstrument, lässt
aber keine Rückschlüsse auf die Gesamtzahl der Kontrollen zu. Somit kann auch die prozentuale Häufigkeit der Beanstandungen nicht ermittelt werden. Eine Statistik, die allein auf den Registereinträgen beruht, wird also immer zu Ungunsten der Zirkusse ausfallen. Erste Recherchen auf der Grundlage der Tierbestandsbücher - in denen (anders als beim Zentralregister) alle Kontrollen festgehalten werden müssen - ergaben, dass die Zahl der positiven Kontrollen die Zahl der Kontrollen, die zu Beanstandungen führen, um ein Vielfaches übertrifft.

3) "Zwei Drittel der Deutschen unterstützen repräsentativen Umfragen zufolge ein Wildtierverbot im Zirkus."

Zunächst bezweifeln wir die Glaubwürdigkeit solcher Umfragen, da deren Ergebnis immer von der Fragestellung abhängt. Zudem möchten wir z. B. an den enormen Erfolg erinnern, den Circus Krone in der letzten Weihnachts- und Wintersaison in München hatte. Vom 25. 12. 2017 bis zum 08. 04.2018 besuchten Zehntausende die Vorstellungen. Da Circus Krone seine Wildtiere in der Werbung groß herausstellt, kann man davon ausgehen, dass sich diese Menschen bewusst für den Besuch einer Zirkusvorstellung mit Wildtieren entschieden haben. Auf unserer Facebook-Seite haben wir diesen Erfolg durch zahlreiche Fotos und Videos dokumentiert, von denen wir beispielhaft das
folgende Video auswählen möchten:
Schlussapplaus am 28. 12. 2017 im Circus Krone in München:
https://www.facebook.com/AktionsbuendnisCircustiere/videos/1915717291778300/
Auch die anderen Tierzirkusse konnten im vergangenen Winter große Erfolge verzeichnen.

Selbst wenn die Umfrageergebnisse die wahren Verhältnisse abbilden würden, kann man damit nicht die Einführung von Tierverboten begründen. Wildtiere im Zirkus könnten nur dann verboten werden, wenn ihre Haltung gegen das Tierschutzgesetz verstoßen würde. Doch dies ist ganz offensichtlich nicht der Fall (siehe oben).

4) "Auch unter dem Aspekt der Gewährleistung der Sicherheit (…) ist die Haltung exotischer Tiere im reisenden Zirkusbetrieb abzulehnen."

Von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die Wildtierhaltung im Zirkus, wie sie als Grund für ein Verbot angeführt wird, kann keine Rede sein. Großwildtiere wie Elefanten, Nashörner oder Flusspferde, die von einem Wildtierverbot im Zirkus betroffen wären, sind mangels relevanter Vorkommnisse etwa in keinem einzigen deutschen Bundesland auf den Listen gefährlicher Tierarten geführt. Die Unfallzahlen durch Wildtierhaltung werden bei weitem dominiert durch die Reptilienhaltung in Privathaushalten. Unfälle mit Zirkustieren spielen praktisch keine Rolle. Dass wenige Einzelfälle, wie der unter ungeklärten Umständen aus einem Gehege entlaufene Elefant des Circus Luna 2015, von Seiten der Tierrechtler immer wieder aufgegriffen werden, spricht für diese These.

Die im Zirkus besonders intensive Mensch-Tier-Beziehung spielt hierfür eine entscheidende Rolle. Tierlehrer sind Fachleute, die ihre Tiere von klein auf kennen. Ein intensives Vertrauensverhältnis zwischen Mensch und Tier ist die Grundlage für jede Dressur und gleichzeitig auch ein Garant für Sicherheit. Deshalb ist es nicht überraschend, dass gefährliche Zwischenfälle im Wesentlichen bei privaten Haustierhaltern auftreten, nicht aber im professionellen Tierhaltungsbetrieb Zirkus.

5) Kommunale Wildtierverbote sind rechtlich unbedenklich.

Davon kann überhaupt keine Rede sein. Die Haltung von Wildtieren im Zirkus wird durch das Tierschutzgesetz und die Zirkus-Leitlinien auf Bundesebene geregelt. Kommunale Wildtierverbote stehen zu den Regelungen des Bundes im Widerspruch und sind deshalb äußerst fragwürdig. Dieser Sachverhalt spiegelt sich sehr deutlich auch in der Rechtsprechung wieder.

In erster Instanz haben die Verwaltungsgerichte Darmstadt, Chemnitz, Hannover und Schwerin kommunale Wildtierverbote für rechtswidrig erklärt, und zwar mit der Begründung, dass diese Verbote den Kompetenzbereich der Kommunen übersteigen und einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellen. Die Oberverwaltungsgerichte in Lüneburg und Greifswald haben diese Auffassung kürzlich in höherer Instanz bestätigt. Die Entscheidungen sind nicht anfechtbar, und auf Grund ihrer Einzelfall übergreifenden Begründung ist davon auszugehen, dass sie Präzedenzfälle darstellen werden. Dem gegenüber steht lediglich ein einziges erstinstanzliches Urteil, das ein Wildtierverbot in Erding bestätigt hatte. Die Rechtsprechung ist also mehrheitlich eindeutig gegen kommunale Wildtierverbote gerichtet.
Urteil Chemnitz:
http://berufsverband-der-tierlehrer.de/wp-content/uploads/2015/05/Beschluss-des-VerwGChemnitz-v.-30.07.2008.pdf
Urteil Darmstadt:
http://berufsverband-der-tierlehrer.de/wp-content/uploads/2015/05/Beschluss-des-VerwGDarmstadt-vom-19.02.2013.pdf
Urteil Hannover:
http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/kommunales-wildtierverbot-fuer-zirkusauffuehrungen-ist-rechtswidrig-150172.html
Urteil Lüneburg:
http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/rechtswidrigkeit-des-wildtierverbots-fuer-zirkusauffuehrungen-in-hameln-vomoberverwaltungsgericht-bestaetigt-151691.html
Urteil Schwerin:
http://www.schwerin-lokal.de/verwaltungsgericht-kippt-wildtierverbot/
Urteil Greifswald:
http://www.schwerin-lokal.de/schwerin-unterliegt-vor-oberverwaltungsgericht/

Die Urteile folgen in der Sache einem Gutachten des Rechtsanwalts Dr. Ronald Steiling von der renommierten Kanzlei Graf von Westfalen, das wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen:
Gutachten Dr. Ronald Steiling:
http://berufsverband-der-tierlehrer.de/wp-content/uploads/2015/05/Rechtswidrigkeitkommunaler-Wildtierverbote-Kanzlei-Graf-von-Westphalen.pdf

6) Die Bundestierärztekammer spricht sich ebenfalls für ein Wildtierverbot in Deutschland aus.

Dieses Argument geht auf eine Pressemeldung des Vorstands der Bundestierärztekammer (BTK) vom 20. 04. 2010 zurück, die von Anfang an von der Fachwelt scharf kritisiert wurde. So beruht vor allem die Hauptthese der Presseerklärung auf einem eindeutigen fachlichen Fehler. Näheres hierzu finden Sie auf der folgenden Seite unserer Homepage:
http://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de/tr_argumente.htm#BTA
Am 24. 09. 2016 hat die BTK eine weitere Stellungnahme zum Thema „Zirkustiere“ veröffentlicht,
in der sie von der Forderung nach einem pauschalen Wildtierverbot für Zirkusbetriebe abrückt:
http://www.bundestieraerztekammer.de/downloads/btk/fachausschuesse/Stellungnahme_Zirkus_final.pdf
Übrigens steht auch der Arbeitskreis "Zirkus und Zoo" der "Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz" (TVT) einem pauschalen Wildtierverbot ablehnend gegenüber und begründet dies damit, dass die Reformen der Zirkustierhaltung in den letzten Jahren gegriffen und zu einer deutlichen Änderung der Verhältnisse geführt hätten.
Arbeitskreis „Zirkus und Zoo“ der TVT:
https://www.tierschutz-tvt.de/index.php?id=14

7.) Was häufig übersehen wird:

Kommunale Wildtierverbote führen nicht zu einem Verschwinden der Wildtiere im Zirkus, sondern nur zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen. Dies könnte zu einem unkontrollierten Zusammenbruch der Zirkusszene führen – mit allen damit verbundenen Nachteilen und Risiken für die Tiere. Deshalb kann ein Wildtierverbot für Zirkusse nur in Form eines bundesweiten Nachstellverbots erlassen werden. Natürlich würden wir auch ein solches Verbot mit guten Gründen ablehnen.

In einem Rechtsstaat dürfen Verbote niemals leichtfertig erlassen werden. In Anbetracht der vielen Zweifel, die an dem vorliegenden Antrag bestehen, appellieren wir an Ihr Gewissen:
Bitte lehnen Sie den Antrag für ein Wildtierverbot in Görlitz ab!

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Burow, Dirk Candidus,
Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“

Weitere Informationen:

Unsere Websites:
http://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de
https://www.facebook.com/AktionsbuendnisCircustiere

Widerlegung der häufigsten Argumente der Zirkusgegner:
http://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de/tr_argumente.htm

Widerlegung weiterer Vorwürfe:
http://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de/tr_argumente2.htm

Offizielle Studien aus Deutschland (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages) und aus
Großbritannien (DEFRA):
http://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de/defra.pdf

Zoologe Dr. Thomas Althaus zu der Studie der britischen Regierung im Jahre 2007:
http://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de/althaus_2.pdf

Kommentare Lesermeinungen (2)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Tiergerechte Darbietungen im Zirkus

Von Tierfreunde Görlitz am 25.11.2018 - 23:37Uhr
Zunächst einmal besten Dank für den Beitrag, der Hintergrundwissen zeigt.

Auch wenn in den nächsten Tagen ein Shitsturm von naiven Tierrechtlern/innen aus dem gesamten Bundesgebiet ohne Hintergrundwissen über diesen Artikel weht, darf Sie das nicht stören. Die Bezugspersonen der Tiere im Zirkus müssen sich nicht vor einer umstrittenen Tierrechtsideologie rechtfertigen, nur weil sie ihre Tiere liebevoll versorgen und tiergerecht beschäftigen.

Freiwild

Von Seensüchtiger am 25.11.2018 - 20:53Uhr
Erfreulich, dass sich der Verein MOTOR GÖRLITZ dem Tierschutz annimmt. Steht vielleicht in seiner Satzung. Wissen die Motoren nur selbst. www.motor-goerlitz.de fehlt es nicht nur an einer Satzung, sogar am vorgeschriebenen Impressum.

Alles kann besser werden. Aber statt gegen die Zirkusse zu kämpfen, wünschte ich mir Anträge der lokalen Linken und Initiativen der Motoren, etwas gegen das betäubungslose Kastrieren der männlichen Ferkel, gegen das Absäbeln der Kuhhörner, gegen das Schreddern der männlichen Hühnerküken, gegen Kastenhaltung der Muttersäue… zu bewirken oder sich von derartigen Praktiken zu distanzieren.
Kommt da ein Bauantrag rein für eine solche Tierhaltung, heißt es, Rechtsanspruch. Die Zirkusse sollen aber rausgeekelt werden aus der Stadt, hat man ja in der Hand mit den Vermietungsbedingungen. Ich meine, die Tiere aus der Mast- und Schlachtindustrie tauschten gern ihr Leben mit Zirkustieren. Wobei ich sowieso nicht verstanden habe, warum z. B. für die Frischlinge im Zoo Görlitz extrem artgerechtere Haltungsvorschriften existieren als für die Ferkelläufer in der Kunnersdorfer Senke. Hauptsache, hinter der Wand.

Linke und Motoren, wir sehen uns im Bioladen. Oder doch nicht?

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  • Quelle: red | Thomas Beier
  • Erstellt am 24.11.2018 - 04:38Uhr | Zuletzt geändert am 25.11.2018 - 11:49Uhr
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