Kommunalaufsicht hebelt Görlitzer Stadtratsbeschluss aus

Görlitz, 21. Mai 2014. Das Ergebnis einer Beschwerde beim Landrat des Landkreises Görlitz über eine rechtswidrige Beschlussfassung (Vorlage STR/0853/09-14 "Erarbeitung einer Satzung zur Bürgerschaftlichen Beteiligung in der Stadt Görlitz") in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Görlitz am 27. März 2014 war, dass dieser Beschluss wiederholt werden muss: Das Kommunalamt beim Landkreis Görlitz folgte der Einschätzung, wonach ein Stadtrat befangen war.

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zur Sache! e.V. will weiterhin die Öffentlichkeit einbeziehen

Thema: Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung

Lokalpolitik ist im besonderen Maße bürgernahe Politik. Wie gut sie gelingt hängt wesentlich davon ab, wie Stadträte und Verwaltung kommunizieren und wie intensiv sich die Bürger einbringen, beispielsweise im Zuge der Bürgerschaftlichen Beteiligung. In Görlitz soll es deren Ziel sein, dass die Bürger über die wichtigsten Projekte und Entscheidungen ihrer Stadt informiert werden sowie sich aktiv an politischen Entscheidungen beteiligen können und somit bei der Gestaltung ihres Lebensumfeldes mitwirken. Dabei sollen Beteiligungsräume es den Einwohnern ermöglichen, in einem definierten Rahmen und Verfahren Entscheidungen für ihr unmittelbares Wohnumfeld zu treffen.

Die Görlitzer Wählervereinigung zur Sache! e.V. erläutert in einer Mitteilung die Hintergründe: "Der Stadtrat der Fraktion 'Bürger für Görlitz e.V./Grüne', Prof. Dr. Joachim Schulze, hat als Mitarbeiter der HTWS Zittau/Görlitz an der Erarbeitung der Konzeption zur 'Bürgerschaftlichen Beteiligung in der Stadt Görlitz' als wesentliche Grundlage der o.g. Beschlussfassung mitgearbeitet. Das hat er selbst auch öffentlich dargestellt, z.B. in Facebook-Foren, auf der Website der Stadt Görlitz und durch eigenen Vortrag während der Beratung der Vorlage in der Stadtratssitzung am 27.03.2014. Ihm selbst sind offensichtlich keine Bedenken hinsichtlich seiner Befangenheit gekommen, gegen diesbezügliche Fragen wehrte er sich mittels einer Strafanzeige gegen Joachim Paulick und Dr. Peter Gleißner. Diese Strafanzeige blieb offensichtlich erfolglos."

Nun hat das Kommunalamt beim Landkreis Görlitz - aus Sicht des zur Sache! e.V. erwartungsgemäß - die Rechtswidrigkeit dieses Beschlusses, der unter Mitwirkung eines befangenen Stadtrates zustande gekommenen war, am 8. Mai 2014 festgestellt und dazu ausgeführt: "Gemäß § 20 Abs. 1 SächsGemO darf der ehrenamtlich Tätige weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn er in der Angelegenheit bereits in anderer Eigenschaft tätig geworden ist (...) Vorliegend ist Prof. Dr. Schulze offensichtlich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit, also in anderer Eigenschaft, tätig geworden (...) Schutzgut ist hier die gemeinwohlorientierte, ergebnisoffene Entscheidungsfindung. Es besteht die Gefahr, dass die freie individuelle Willensbildung des kommunalen Mandatsträgers durch eine vorgefasste Sachverhaltsbeurteilung eingeschränkt oder verhindert wird. Danach liegt offensichtlich ein Verstoß gegen § 20 Abs. 1 SächsGemO vor. Der Beschluss STR/0853/09-14 ist demnach rechtswidrig.“

Dazu merkt der zur Sache! e.V. an: "Diesem offensichtlich rechtswidrigen Beschluss hätte Oberbürgermeister Deinege widersprechen und eine erneute Beschlussfassung des Stadtrates anberaumen müssen. Genauso offensichtlich hat auch eine pflichtgemäße Prüfung der Beschlüsse dieser Stadtratssitzung durch den Oberbürgermeister (§52 SächsGemO) nicht stattgefunden, denn das Kommunalamt schreibt weiter: 'Die Stadt Görlitz hat aus diesem Grund in ihrer Stellungnahme in der Sache an uns bereits angekündigt, die Beratung und Beschlussfassung ohne Herrn Prof. Dr. Schulze zu wiederholen.' Jedoch erscheint diese Zusage nicht auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 22. Mai 2014. Wir fragen uns nun, ob dies ein Ausdruck der Amtsführung von Oberbürgermeister Deinege oder einfach nur Schlamperei ist. Beides werden wir nicht tolerieren und darüber auch in Zukunft die Öffentlichkeit informieren."

Kommentare Lesermeinungen (5)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Absurdistan

Von Prof. Dr. Joachim Schulze am 23.05.2014 - 09:37Uhr
Das Problem besteht nicht in den Regelungen der Gemeindeordnung, die ich überhaupt nicht anzweifle. Die haben schon ihren Sinn und Zweck, wenn es um Korruptionsverhinderung geht, oder darum, Mandatsträger vor Interessenskonflikten mit ihrem Arbeitgeber zu schützen.

Die Frage stellt sich, ob diese Regel auf den bestehenden Fall anwendbar ist. Und da kann man bei Würdigung aller Umstände auch zu anderen Ergebnissen kommen. Letztlich geht es darum, ob man als Mandatsträger an der Ausarbeitung von Beschlussvorlagen der Verwaltung künftig mitwirken darf oder nicht. Ist man dann noch frei in der der Entscheidung?

Es ist doch ein Leichtes, ab sofort meine Mitwirkung als "Hochschullehrer" am Projekt Bürgerbeteiligung einzustellen und zu sagen, ich mache das jetzt nur noch als Mandatsträger. So, und was ändert sich dann? Alle sind formal zufrieden und einem formalen Rechtsverständnis ist Genüge getan? Und wie ist es damit, dass wir Mandatsträger doch - wie gelegentlich erwähnt - keinesfalls "Parlamentarier" sind, sondern TEIL DER VERWALTUNG?

Also: meine Konsequenz ist, ich handele ab jetzt lediglich als Mandatsträger. Das Einbringen meiner beruflich erworbenen Fachkenntnisse und Positionen dabei werden Sie mir hoffentlich nicht verwehren, meine Herren Kritiker.

Befangenheit - Botschaft scheint angekommen

Von Seensüchtiger am 22.05.2014 - 14:24Uhr
Es geht hier nicht um die Frage, ob und wann ein Professor einer Hochschule ein Konzept für was auch immer erarbeitet und nicht um die Frage, ob ein Stadtrat genau dieses beschließt. Es geht auch nicht um die Frage, ob die Wähler Stadträte wollen, die ihre beruflichen Kenntnisse einbringen oder ob Stadträte eine eingebrachte Beschlussvorlage unterstützen, weil sie sie gut finden.

Es geht darum, dass ehrenamtlich Tätige im Stadtrat weder beraten oder entscheiden dürfen, wenn sie in dieser Angelegenheit bereits in anderer Eigenschaft tätig geworden sind. Jede andere Regelung wäre nicht aus „Absurdistan“, sondern aus „Korruptistan“, wenn auch dieser Vorwurf hier nicht erhoben werden soll. Stadträte sollen sich für diesen Fall für befangen erklären, was auch im Zweifelsfalle sinnvoll ist, zumal die Diskussion um diesen Fakt bereits vor der fraglichen Abstimmung stattfand. Diese Einsicht ist einen Gemeinwesenarbeit Lehrenden zuzutrauen wie auch der OB als Leiter der Sitzung das im Blick haben muss.

Da die Stadt die Rüge dadurch heilen will, in dem sie den Beschluss ohne Prof. Schulze wiederholt, scheint die Botschaft ja angekommen. Hier ist es wie bei einer Geschwindigkeitskontrolle: Verwarnung akzeptieren, bezahlen, weiterfahren (und etwas draus lernen). Das ist verständlich, will sich die Stadt nicht darauf einlassen, per Einspruch diese Befangenheitsvorwürde dezidiert zu prüfen. Es stellt sich aber die Frage, warum der OB nicht eine rasche Antwort gibt in der Form, diese Beschlussfassung in der heutigen Sitzung zu wiederholen? Klärt man nicht solche Fehler bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit? Oder wäre das schlecht vor der Wahl?

Das ehrenamtliche Engagement als kommunaler Mandatsträger (das sind auch die Stadträte von zur Sache e.V.) wird durch solche Entscheidungen der Kommunalaufsicht nicht untergraben. Im Gegenteil, die Beamten dort werden ebenfalls einen Eid geleistet haben, die Gesetze einzuhalten. Ich bin froh, dass im Gegensatz zur staatlichen Allmacht der DDR Institutionen existieren, die das Einhalten unstrittiger gesetzlicher Bestimmungen im Blick haben. Wer meint, dass sie für einen nicht gelten... Eine rasche Antwort für die Öffentlichkeit ist kurz vor der Wahl am Sonntag angebracht.

Befangenheit

Von Jens am 22.05.2014 - 14:23Uhr
@Prof.Schulze: Aber, aber, wer wird denn gleich aus der Haut fahren...
oder: Ein Blick ins Gesetz schafft Klarheit!

"§ 20 SächsGemO – Ausschluss wegen Befangenheit
(1) Der ehrenamtlich Tätige darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn er in der Angelegenheit bereits in anderer Eigenschaft tätig geworden ist oder wenn die Entscheidung ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann..."

Man sollte als langjähriger Stadtrat wenigstens die ersten Paragraphen der Sächsischen Gemeindeordnung gelesen haben.

Mandatsträger oder nicht, dass ist egal

Von Jens Jäschke am 22.05.2014 - 09:13Uhr
Es ist schwierig, sich durch Ihre "Entschuldigungen" zu Ihrer Person und zu den Beschuldigungen an Ämter dieser Stadt bzw. auch der Kommunalaufsichtsbehörde zu lesen. Fakt ist, Sie haben einen Fehler gemacht und zu seinen Fehlern sollte man auch stehen. Tun Sie aber nicht. Da stelle ich Ihnen die Frage Ihres Statements:

"WILL MAN IN DEN STADTRÄTEN MENSCHEN, DIE ETWAS VON DEN SACHEN VERSTEHEN, ÜBER DIE ENTSCHIEDEN WIRD UND DIE NATÜRLICH AUCH IHRE BERUFLICHEN KENNTNISSE EINBRINGEN - JA ODER NEIN? "

Genau das will man und aus diesem Grunde muss eben auch über Fehler, die begangen wurden, diskutiert und entschieden werden.

Sie erkennen, so wie ich es aus Ihrem Schreiben lese, die Entscheidung der Kommunalaufsicht nicht an, unter deren Obhut Sie und "andere Mandatsträger" stehen? Somit verstoßen Sie gegen Ihre eigenen Regelungen und merken es nicht?

Da bin ich wieder bei Ihrer Frage über Verstand in diesem Punkt oder eben auch nicht...

Befangenheit?

Von Prof. Dr. Joachim Schulze am 21.05.2014 - 22:13Uhr
Wer ist hier eigentlich "befangen"?

Bislang kenne weder den Widerspruch des Vereins zur Sache, noch die Entscheidung der Kommunalaufsicht, noch die Erklärung der Stadt. Eine rasche Antwort für die Öffentlichkeit ist kurz vor der Wahl am Sonntag aber angebracht.

Ich möchte auch weiterhin davon ausgehen können dass in einem Rechtsstaat alle "Parteien" in einer Sache anzuhören sind. Die Kommunalaufsicht hat mich nicht angesprochen oder um Aufklärung der Gegebenheiten gebeten. Das finde ich skandalös! Auf welcher Basis wurde hier eigentlich entschieden? Man muss doch die Umstände des einzelnen Falles prüfen. Die Kommunalaufsicht hat vermutlich keine Ahnung von den "Produktionsbedingungen" eines Professors im Rahmen der grundrechtlich verbürgten Freiheit von Forschung und Lehre.

Es handelte sich hier nicht um Drittmittelforschung, weil ja kein Geld oder sonstige Vorteile flossen. Mit welchen Themen ich mich beschäftige, ist meine Sache. Lediglich bei Drittmittelprojekten (= Beauftragung gegen Geld) oder wenn ich Einrichtungen der Hochschule nutze, muss ich dies bei der Hochschulleitung anzeigen bzw. genehmigen lassen.

Meine eigenen "intellektuellen" Leistungen sind meine Sache und die werden nicht ausschließlich zwischen 8:00 und 16:00 am Arbeitsplatz erbracht. Das von mir geschriebene Papier (auf der Webseite der Stadt) steht auch nicht auf Briefpapier der Hochschule. Es steht dort nur mein Name.

Woher will die Kommunalaufsicht wissen, wann ich diese "Leistung" erbracht habe? Was ist, wenn das am häuslichen Schreibtisch oder am Wochenende war? Wie soll ich das denn trennen?

Als ehrenamtlicher Kommunalpolitiker bin ich von der Sache Bürgerbeteiligung voll überzeugt, so dass ich viel Kraft dafür aufwende und natürlich mein Fachwissen dafür nutze. Als Hochschullehrer vermittle ich den Studierenden in Lehrveranstaltungen über Sozialplanung und Gemeinwesenarbeit Erfordernisse und Möglichkeiten von Bürgerbeteiligung. Als Landesbeamter habe ich einen Eid geleistet, dass ich mich jederzeit und mit allen Kräften für die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einsetze. So, und das fügt sich in diesem Thema nun gut zusammen. Zumal auch die staatlichen Fachhochschulen verpflichtet sind, etwas für die Region zu tun - erst recht, wenn es um die ebenfalls staatlichen Kommunen geht.

WILL MAN IN DEN STADTRÄTEN MENSCHEN, DIE ETWAS VON DEN SACHEN VERSTEHEN, ÜBER DIE ENTSCHIEDEN WIRD UND DIE NATÜRLICH AUCH IHRE BERUFLICHEN KENNTNISSE EINBRINGEN - JA ODER NEIN?

Ich habe immer gedacht, dass wir als Stadträte der ehrenamtliche Teil der kommunalen Selbstverwaltung sind..... Befangenheit ist doch Quatsch. Wenn ich nicht schon vorher eine Meinung zu einer Sache über die entschieden wird, haben darf, dann dürften künftig Stadträte einer Fraktion, die einen Antrag einbringen darüber nicht mitentscheiden - weil sie ja "durch eine vorgefasste Sachverhaltsbeurteilung eingeschränkt oder verhindert sind" (Kommunalamt).

Also ich halte fest: die besonderen Bedingungen diese Falles wurden nicht geprüft. Ich hatte "eine freie individuelle Willensbildung" zum Thema Bürgerbeteiligung - mein Arbeitgeber könnte mir da auch nicht vorschreiben. Ich hoffe, dass die Stadt hier nicht einknickt - es würde sich lohnen, so einen Fall höherinstanzlich prüfen zu lassen.

Es ist - mit Verlaub - ein Stück aus Absurdistan, welches meiner Meinung nach geeignet ist, künftige Bereitschaft zum fachlich gestützten ehrenamtlichen Engagement als kommunaler Mandatsträger zu untergraben. Gibt es Leute, die genau das wollen? Ich möchte nicht davon ausgehen. Ich erhebe aber den Vorwurf, dass mit mir nicht gesprochen wurde. So gehts nicht! Erst recht nicht im Verhältnis von Verwaltung und Mandatsträgern.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 21.05.2014 - 13:11Uhr | Zuletzt geändert am 12.03.2015 - 13:07Uhr
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