Ferienjob gesetzlich unfallversichert?

Dresden. Viele Schüler und Studenten wollen sich in der freien Zeit ihr Taschengeld durch einen Job aufbessern und erste Erfahrungen im Berufsleben sammeln. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt auch während eines Ferienjobs oder Praktikums.

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In Sachsen: Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse sind zuständig

Die Schüler und Studenten sind - wie alle Arbeitnehmer - unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder von der Höhe des Entgelts bei Unfällen gesetzlich versichert. Der Unfallversicherungsschutz ist für diese Personen beitragsfrei, beginnt am ersten Arbeitstag und bezieht sich auch auf den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause.

Ferienjobber sind beim Unfallversicherungsträger des Arbeitgebers versichert. Dies kann in Sachsen eine Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse sein. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Heilbehandlung. Beim Arztbesuch entfällt daher die Praxisgebühr von zehn Euro.

Wer einen Ferienjob im Ausland annimmt, ist in der Regel nicht über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Die Ministerin rät daher Betroffenen, sich bereits vor der Abreise über die Absicherung gegen Arbeitsunfälle im Gastland zu informieren.
Gerne geben die Unfallversicherungsträger Auskunft.

Mehr:

http://www.unfallkassesachsen.com

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  • Erstellt am 26.07.2006 - 00:39Uhr | Zuletzt geändert am 26.07.2006 - 00:39Uhr
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