Abfahrtsstellen für Stadtrundfahrten in Görlitz neu vergeben

Abfahrtsstellen für Stadtrundfahrten in Görlitz neu vergeben

Görlitz, 4. August 2024. Die Stadt Görlitz hat die Abfahrtsstellen für Stadtrundfahrten mit motorbetriebenen Fahrzeugen für die Jahre 2025 und 2026 neu vergeben. Im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Sächsischen Straßengesetz konnten sich interessierte Unternehmen bis zum 28. Juni schriftlich bewerben. Insgesamt wurden vier Standorte für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 bereitgestellt. Die Stadtverwaltung entschied im Juli über die Vergabe der Flächen.

In Görlitz gibt es viel zu entdecken für Touristen – zum Beispiel die Muschelminna auf dem Postplatz

Foto: Görlitzer Anzeiger

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Neue Standorte für 2025/2026

Die verfügbaren Abfahrtsstellen sind strategisch in der Innenstadt gelegen und bieten Touristen einen bequemen Einstieg in die Stadtrundfahrten. Zu den vier vergebenen Standorten gehören eine Fläche an der Dreifaltigkeitskirche, zwei Flächen am Obermarkt Nr. 28 und Nr. 29 sowie eine Fläche auf dem Demianiplatz am Kaisertrutz. Aufgrund geplanter Bauarbeiten wird der Standort an der Dreifaltigkeitskirche ab Juli 2025 voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen. Als Alternative ist eine Ausweichfläche am Obermarkt Nr. 22 vorgesehen.


Vergabe der Abfahrtsstellen


Die Zuteilung der Flächen erfolgte nach klaren Kriterien: Pro Unternehmen wurde maximal eine Fläche vergeben, um eine faire Verteilung der Abfahrtsstellen zu gewährleisten. Sollte es mehrere qualifizierte Interessenten für eine Fläche geben, entschied das Losverfahren. Dieses Verfahren wurde für die Abfahrtsstellen am Obermarkt Nr. 28 und Nr. 29 angewendet. Die Flächen wurden schließlich an folgende Unternehmen vergeben:



  • M-Boat GmbH: Dreifaltigkeitskirche

  • Artours: Obermarkt Nr. 29

  • Salis-Salzgrotte: Obermarkt Nr. 28


Für den Demianiplatz am Kaisertrutz lagen keine Bewerbungen vor, sodass dieser Standort ungenutzt bleibt.


Sondernutzungserlaubnis für maximal zwei Jahre


Die Sondernutzungserlaubnis, die die Stadt für die Abfahrtsstellen erteilt, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Alternativ können Unternehmen die Erlaubnis auch saisonal für den Zeitraum von April bis Oktober beantragen. Das Verfahren ermöglicht es Unternehmen, ihr Interesse im Voraus für eine oder mehrere Abfahrtsstellen zu bekunden, wobei die finale Zuteilung pro Unternehmen auf eine Fläche begrenzt ist.


Das Verfahren zur Vergabe der Abfahrtsstellen soll Transparenz und Chancengleichheit für die beteiligten Unternehmen sicherstellen. Die Stadt Görlitz unterstreicht damit ihr Engagement, sowohl den Tourismus zu fördern als auch lokale Unternehmen zu unterstützen.


Eine Übersicht über das Angebot der Stadtrundfahrten findet sich hier: https://www.goerlitz.de/Stadtrundfahrten.html

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  • Erstellt am 02.08.2024 - 09:48Uhr | Zuletzt geändert am 04.08.2024 - 12:44Uhr
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