Antragsfrist für Kulturförderung in Oberlausitz-Niederschlesien 2025 endet Mitte Juni
Görlitz, 4. Mai 2024. Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien hat die Antragsfrist für das Haushaltsjahr 2025 bekannt gegeben. Interessierte Einrichtungen können bis zum 15. Juni 2024 ihre Förderanträge online einreichen.
Antragstellung für Kulturfördermittel des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien noch bis 15. Juni 2024 möglich. Symbolbild.
Förderkriterien und Fristen
Gemäß dem Sächsischen Kulturraumgesetz unterstützt der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien kulturelle Institutionen und Projekte, die für die Region von Bedeutung sind. Für das Jahr 2025 umfasst dies institutionelle Förderungen, Projektförderungen sowie Investitionsförderungen. Alle Anträge müssen bis zum festgesetzten Stichtag am 15. Juni 2024 eingereicht werden.
Verfahrensweise und Unterstützung
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich digital über die Plattform www.kulturraum-on.de. Dort finden Antragsteller auch sämtliche notwendigen Formulare und Hinweise zur Antragstellung. Zusätzlich sind die Vordrucke für das Bewilligungsverfahren von Struktur- und Personalmaßnahmen beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien erhältlich. Ein gesonderter Projektantrag ist erforderlich, um eine finanzielle Unterstützung für Strukturmaßnahmen zu erhalten.
Kontakt und weitere Informationen
Bei Fragen zur Antragstellung oder Förderung ist die Verwaltung des Kulturraumes unter der Telefonnummer 03581 663-9400 erreichbar. Ansässig ist der Kulturraum im Landratsamt Görlitz, Lunitz 10, 02826 Görlitz. Die Förderungen des Kulturraumes werden durch Steuermittel des Sächsischen Landtages ermöglicht.



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- Quelle: red / Landratsamt Görlitz
- Erstellt am 30.04.2024 - 15:12Uhr | Zuletzt geändert am 04.05.2024 - 14:34Uhr
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