Denkzeit: Sachsen hilft Künstlern

Denkzeit: Sachsen hilft KünstlernDresden, 22. April 2020. Das neue Programm "Denkzeit" ermöglicht es sächsischen Künstlern, ab dem 23. April 2020 bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Stipendien in Höhe von je 2.000 Euro zu beantragen. "Denkzeit" soll dazu ermutigen, auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungsverboten an künstlerischer Arbeit festzuhalten und individuelle Handlungsansätze für den Umgang mit der Corona-Krise zu entwickeln. Für die Umsetzung hat der Sächsische Landtag zwei Millionen Euro bewilligt.

Aufgenommen beim Verlassen von Kunst und Kneipe, wo das Volk zur Kunst findet. Allerdings sind nach dem Musikerstammtisch Erzsession scharfe Bilder schlichtweg unmöglich
Foto: © Görlitzer Anzeiger
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Programm "Denkzeit" – so funktioniert's

"Das neue Programm richtet sich an freischaffende, hauptberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die in Folge der Corona-Pandemie existentiell und künstlerisch in einer schwierigen Lage sind. Das Programm soll ihnen den nötigen Freiraum bieten, um mit kreativen Ansätzen diese gesellschaftliche und kulturelle Ausnahmesituation zu überbrücken", erläuterte Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch.

Die Stipendien werden in Form einer einmaligen Zuwendung für die Dauer von zwei Monaten gewährt. Profitieren davon sollen sächsische Künstler aus den Sparten Darstellende und Bildende Kunst, Musik, Literatur und Film.

Dr. Manuel Frey, Stiftungsdirektor der Kulturstiftung, beschreibt die inhaltliche Ausrichtung des Programms so: "Das Stipendium ist offen für unterschiedliche Ansätze und Formate. So können beispielsweise Recherche- und Konzeptarbeiten oder Ideen der künstlerischen Reflexion der Krise ebenso Gegenstand des Stipendiums sein wie das Ausloten digitaler Interaktionstechniken, die Erprobung von Veranstaltungsformaten im virtuellen Raum oder die Restrukturierung von Arbeitsprozessen."

Beantragen!
Beantragt werden können die Stipendien ausschließlich über ein Online-Formular auf der Webseite der Kulturstiftung. Ein einfaches Antragsverfahren soll dafür sorgen, dass die Mittel zügig an die Antragsteller ausgereicht werden.

Eine kurze Skizzierung des Vorhabens ist für die Antragstellung ausreichend. Weitere Details zur Antragsstellung finden sich auf der Website der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen. Dort wird das Online-Formular ab Donnerstag, den 23. April 2020 freigeschaltet.

Fragen?
Dafür sind die Mitarbeiter der Kulturstiftung unter denkzeitx@xkdfs.de (Spamschutz: beide "x" entfernen) sowie Tel. 0351 - 8 84 80-33 erreichbar.

Außerdem: Sächsisch geht's!
Über die Kampagne "So geht sächsisch." wird weiteren Künstlern eine Plattform angeboten und damit die kulturelle Vielfalt im Internet gefördert. "Auch online erbrachte Leistungen haben einen Wert. Neben Künstlerhonoraren sollen hier auch Ausgaben für Technik unterstützt werden", so Ministerin Klepsch. Die Auswahl Künstler erfolgt durch die Sächsische Staatskanzlei in Abstimmung mit der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen.

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  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 22.04.2020 - 12:09Uhr | Zuletzt geändert am 22.04.2020 - 12:40Uhr
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