Wald an der Landeskrone wird besäumt
Görlitz, 19. Februar 2014. Der Waldsaum an der Landeskrone, dem Görlitzer Hausberg, hat sich zwischen dem neu angelegten Waldsaum des Pfaffendorfer Weges und dem Zugang zur Treppenanlage deutlich verändert. Nach Fäll- und Räumungsarbeiten besteht nun die Gefahr, dass Randbäume auf Grundstücke oder die Straße stürzen. Mit der Besäumung des Waldes soll der vom Sächsischen Waldgesetz geforderte Mindestabstand von 30 Metern zur Bebauung hergestellt werden.
Baumfällarbeiten beginnen in den nächsten Tagen
Auf die genauen Umstände der Fällarbeiten an der Landeskrone geht die nachstehende präzise Mitteilung ein, die von der Görlitzer Stadtverwaltung übermittelt wurde:
Aufgrund der aktuellen Situation des Waldsaums der Landeskrone im Abschnitt Schönberger Straße, welche sich durch den Wurf einer großen Rot-Buche (BHD 0,90m/Höhe 36m) und die anschließende Räumung des vom Wurf dieses Baumes destabilisierten Bestandes zwischen dem neu angelegten Waldsaum des Pfaffendorfer Weges und dem Zugang zur Treppenanlage drastisch verändert hat, macht sich die Überlegung dringend erforderlich, wie mit dem nun freigestellten Altbestand nördlich des Treppenzugangs hinsichtlich der Verkehrssicherung für den öffentlichen Verkehrsraum sowie die anliegenden Privatgrundstücke unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Denkmalschutzes weiter verfahren werden soll. Die Dringlichkeit für die Herbeiführung einer Entscheidung ergibt sich aus dem sehr hohen Schadenpotenzial der sehr starken und hohen Bäume dieses Bestandes, da der nach § 25 Sächsisches Waldgesetz geforderte Abstand zwischen Wald und benachbarter Bebauung von 30m nicht gegeben ist und die Frequentierung des unmittelbar angrenzenden öffentlichen Verkehrsraumes durch Anlieger, Ver- und Entsorgungsdienstleistungen sowie Sport-, Bildungs- und Erholungsnutzung sehr hoch ist. Bei dem am 12.02.2014 kurzfristig anberaumten Ortstermin zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der mit der Entwicklung der Görlitzer Landeskrone befassten Behörden und Institutionen wurde der Saumschlag zur Räumung dieses gefährdeten Bestandes aufgrund fehlender Alternativen zur kurzfristigen Herstellung und dauerhaften Gewährleistung der Standsicherheit resp. Verkehrssicherheit befürwortet.
Die Ursachen für die fehlende Standsicherheit des Bestandes sind:
- Plötzliche Freistellung in südliche Richtung (Hauptwindrichtung) durch die Beseitigung des zuvor schützenden Baumbestandes südlich bzw. links des Treppenzugangs; damit verbunden die mehrfache Zunahme der einwirkenden Windlasten
- Ausbildung unzureichend Stabilität gebender Wurzelsysteme aufgrund des sehr hoch anstehende Grundgesteins (Granitsockel der Landeskrone), der Wurzelfäule aufgrund zu starker Durchfeuchtung (permanentes Hangabzugs- als Schichtenwasser), des engen Bestandsgerüsts (gegenseitige statische Stabilisierung) sowie des hohen Nährstoffgehalts des Bodens
- Der neu angelegte, höhengestufte Waldsaum entlang des Pfaffendorfer Weges ist aufgrund seines Bestehens aus Sträuchern und Bäumen mit geringer Höhe in absehbarer Zeit nicht geeignet, dem nördlich verbliebenen Altbestand Windschutz und Stabilität zu geben.
Analog der Standortbedingungen des ehemaligen Bestandsrandes entlang des Pfaffendorfer Weges sowie unterhalb der Alten Rodelbahn/oberhalb der Grundstücke Am Berge müssen diese Bedingungen auch für den Bereich nördlich bzw. rechts des Treppenzugangs unterstellt werden, da Hinweise, welche eindeutig Stabilität bietende Bedingungen zeigen, fehlen. Eine einzelbaumweise Erstellung von Standsicherheitsgutachten (Ermittlung Windlast/Kronensegelfläche, Untersuchung des Wurzelsystems hinsichtlich Ausdehnung, Schadsymptomen, Scherfestigkeit, Bodenhaftung etc. sowie Analyse der Bruchfestigkeit des Stammholzes usw.) sind unverhältnismäßig sowie aufgrund der Evidenz der Bedingungen der unmittelbar angrenzenden Bereiche unzweckmäßig.
Mit einer pauschalen Einkürzung der Baumkronen zur Gewährleistung der Standsicherheit, welche bei den aktuell bestehenden Bedingungen (Bestandeshöhe ca. 35-40m, Windlast usw.) ca. 1/3 der Baumhöhe betragen müsste, wäre der Eingriff in den Bestand durch die damit verbundene Entfernung der Kronen unseres Erachtens sowohl aus denkmalschutzrechtlichen als auch naturschutzrechtlichen Betrachtungen einer vollständigen Beseitigung des Bestandes praktisch gleichzusetzen, da sowohl Gartenbild als auch Lebensraum gänzlich verändert würden. Auch die einzelbaumweise Entnahme von den vermeintlich versagenswahrscheinlichsten Bestandsgliedern bewirkt für den verbleibenden Bestand keine Stabilisierung, da dieser weder kurzfristig noch grundsätzlich aufgrund der beschriebenen Standortbedingungen in der Lage ist, ausreichend dimensionierte und wirkungsvolle Wurzelsysteme zu entwickeln.
Vor dem Einschlag der Fläche erfolgt eine einzelbaumweise Erfassung der Bäume nach Art, Stammdurchmesser, Höhe und Habitaten (Höhlen, Horste, Spalten etc.), um den ggf. erforderlichen Kohärenzausgleich bilanzieren zu können. Darüber hinaus werden im Bereich der Landeskrone Flächen ermittelt, die mittel- bis langfristig in einen Bestand mit vergleichbarer Baumartenverteilung, waldbaulicher Struktur und vergleichbarem Habitatangebot überführt werden können.
Die Beseitigung des Bestandes erfolgt durch ein geeignetes Forstwirtschaftsunternehmen in seilzugunterstützter, motormanueller Verfahrensweise; Holzrückung und –bringung erfolgen mittels Forstrückeschlepper und Forwarder. Das anfallende Starkholz wird in Regie des Staatsbetriebs Sachsenforst in verschiedene Industrie- und Sägeholzsortimenten ausgehalten. Die Polterung des Holzes erfolgt entlang der Fahrstraße sowie der Schönberger Straße, da nur diese für die Abfuhr mittels großer LKW erreichbar sind. Im Anschluss wird das Kronen- und sonstige Restholz durch Selbstwerber als Brennholz aufgearbeitet und aus dem Bestand entfernt. Das nicht brennholzfähige schwächere Astholz sowie starkes Totholz verbleibt dagegen als Wall oder mehrere Einzelhaufen auf der Fläche.
Sowohl der hier beantragte Bestand, als auch der bereits frei geschlagene Bestand unmittelbar südlich des Treppenzugangs sollen langfristig wieder als hallenwaldartiger Bestand entwickelt werden, um den gegenwärtig noch bestehenden Charakter des Waldauftaktes für die Landeskrone wieder erlebbar zu machen. Dabei sind allerdings Baumarten zu verwenden, welche durch ihre Höhe und ihr Kronenvolumen in absehbarer Zeit nicht wieder ein Gefährdungspotenzial für den öffentlichen Verkehrsraum sowie die anliegenden Privatgrundstücke darstellen können. In Betracht kommen dabei die Baumarten Hainbuche und Vogelkirsche. Es ist bei der Begründung und Entwicklung des Bestandes darauf zu achten, dass neben einer relativ gleichmäßigen Mischung eine schrittweise Auflockerung des Bestandsgerüstes realisiert wird, um die statische Belastung des Einzelbaumes allmählich mit dem Ziel zu erhöhen, die Wurzelausbildung und Kronenentwicklung entsprechend anzupassen.
Abbildung:
Auch am Fuße der Landeskrone finden sich schöne Spazierwege.
Foro: www.goerlitzer-anzeiger.de



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- Quelle: red | Foto: © www.goerlitzer-anzeiger.de
- Erstellt am 19.02.2014 - 18:15Uhr | Zuletzt geändert am 20.02.2014 - 07:07Uhr
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