Görlitz will Ursache des Witka-Dammbruchs klären
Görlitz. Die „Witka-Flutwelle“, ausgelöst durch den Bruch des Damms eines vom polnischen Kraftwerk Türchau (Turow) unterhaltenen Stausees der Wittig (Witka), hatte am 7. August 2010 in Görlitz mutmaßlich zu privaten und kommunalen Schäden geführt und Menschen gefährdet. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Görlitz hat den Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick am 6. Juli 2011 beauftragt, beim Oberlandesgericht Dresden eine gerichtliche Entscheidung gegen den ablehnenden Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zu beantragen. Zuvor hatte die Stadt Görlitz hatte gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Görlitz zum Verfahren gegen den Kraftwerksbetreiber und Betreiber des Witka-Staudammes Beschwerde erhoben, die jedoch von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit Bescheid vom 1. Juni 2011 (am 6. Juni der Stadt Görlitz bekanntgegeben) zurückgewiesen wurde. Binnen Monatsfrist kann die Stadt als Antragsteller nun eine gerichtliche Entscheidung dagegen beantragen. Von diesem Recht macht die Stadt jetzt Gebrauch.
Hätte der Bruch des Witka-Staudamms vermieden werden können?
Thema: Hochwasser Görlitz

Hochwasser ist für die Stadt Görlitz eine bedeutende Herausforderung, insbesondere durch die Lage an der Lausitzer Neiße. In der Vergangenheit, wie beim verheerenden Hochwasser 2010, hat die Stadt schmerzhaft erfahren müssen, wie zerstörerisch die Naturgewalt sein kann. Trotz zahlreicher Maßnahmen bleibt Hochwasser eine latente Bedrohung, die Görlitz nie ganz ignorieren kann.
Wie Oberbürgermeister Joachim Paulick bekräftigte, besteht seitens der Stadt Görlitz nach wie vor großes Interesse an der Ursachenerforschung des Dammbruches sowie der Frage, ob die „Witka-Flutwelle“ ursächlich für die Flutung weiter Teile des Stadtgebietes war.
Der Stadtrat hat am 6. Juli Rechtsanwalt Dr. Endrik Wilhelm, Fachanwalt für Strafrecht, Dresden, das Mandat erteilt. Der Anwalt hat dazu bereits Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft genommen.
Kommentar:
Richtig, dass hier Ursachenforschung betrieben wird. Schließlich geht es nicht nur um Versicherungsfragen, sondern auch darum, solche technisch bedingten Katastrophen in Zukunft zu vermeiden. Warum die Staatsanwälte bislang nicht aktiv werden wollen, bleibt wohl unter den schwarzen Roben verborgen.
Vielleicht hätte bei ausreichender Aufsicht das Unglück vermieden werden können, wie eine am 11. August 2011 im Görlitzer Anzeiger veröffentlichte Leserzuschrift andeutet: „Das ziemlich verregnete Pfingstwochenende 2010 nutzten wir, um einige unserer Lieblingsplätze im Landkreis Zgorzelec aufzusuchen. Unser Weg führte uns dabei, wie so oft, auch an den Witka Stausee. Dabei verharrte unser 9-jähriger Sohn längere Zeit mit dem Blick auf die Staumauer und wies uns vehement darauf hin, dass es an einigen Stellen ziemlich undicht war. Wir wiegelten ab und beruhigten ... alles wird schon seine Ordnung haben, es gibt EU-Vorschriften und mit Sicherheit wird alles regelmäßig professionell kontrolliert und es wird ggf. reagiert."
Pfingsten 2010 war, wohlgemerkt, am 23./24. Mai 2010 - zweieinhalb Monate vor der Katastrophe!
Da muss Nachfragen doch erlaubt sein,
mein Ihr Fritz R. Stänker



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- Quelle: red
- Erstellt am 07.07.2011 - 13:49Uhr | Zuletzt geändert am 07.07.2011 - 14:17Uhr
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