Hinweise zur Landtagswahl am 30. August 2009

Görlitz-Zgorzelec. In der Woche vom 3. August bis zum 9. August 2009 werden den wahlberechtigten Bürgern der Stadt Görlitz die Wahlbenachrichtigungskarten zur Landtagswahl im Freistaat Sachsen am 30. August 2009 durch die Deutsche Post AG zugestellt. Um unnötige Wege zu vermeiden, bitte die Stadtverwaltung darauf zu achten, welchem Wahllokal die Bürgerin/der Bürger zugeordnet ist.

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Wenn ein anderes Wahllokal genutzt oder per Brief gewählt werden soll

Bürgerinnen und Bürger, die in einem anderen Wahllokal der Stadt Görlitz (falls sie das zugeordnete Wahllokal nicht barrierefrei erreichen können) oder durch Briefwahl wählen möchten, weil sie am 30. August zur Wahl verhindert sind, benötigen einen Wahlschein.

Diesen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen sind auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte zu beantragen. Die vom Bürger ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte muss rechtzeitig im frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Görlitz, Briefwahlbüro, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz, zurückgeschickt werden.

Briefwahlbüro

Das Briefwahlbüro befindet sich in der Jägerkaserne, Erdgeschoss, Hugo-Keller-Straße 14 und wird ab 10. August 2009 geöffnet sein, sodass ab diesem Zeitpunkt die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden können und bei Bedarf auch gleich gewählt werden kann.

Das Briefwahlbüro ist geöffnet:
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und am Freitag, dem 28. August 2009 zusätzlich von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie am Sonnabend, dem 29. August 2009 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr nur für die im Gesetz geregelten Sonderfälle (Erteilung eines neuen Wahlscheines bei glaubhafter Versicherung des Wahlberechtigten, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist; Ausstellung von Wahlscheinen in den Fällen des § 22 Abs. 2 LWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung).

In dem Briefwahlbüro werden die eingegangenen Anträge auf Briefwahl bearbeitet. Wenn die erforderlichen Unterlagen (ausgefüllter Antrag und gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass) mitgebracht werden, kann man sofort wählen.

Die Mitarbeiter des Briefwahlbüros beraten gern.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen auf elektronischem Weg zu beantragen. Das Formular für die elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist unter http://www.goerlitz.de zu finden.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 04.08.2009 - 20:31Uhr | Zuletzt geändert am 04.08.2009 - 20:38Uhr
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