Stadtforum Görlitz: Wird Stadthalle Görlitz dem Verfall überlassen?
Görlitz, 25. März 2014. Das Stadtforum Görlitz, ein im Jahr 2008 gegründeter eingetragener Verein, hat sich gestern mit einem offenen Brief, der getragen ist von der Sorge um die verfallende Görlitzer Stadthalle, an den für Bau zuständigen Görlitzer Bürgermeister Dr. Michael Wieler gewandt. Angemahnt wird, dem Wertverlust des Gebäudes, das kommunales Vermögen ist, ein Ende zu setzen. Außerdem wird die Frage nach strafrechtlicher Relevanz aufgeworfen. Der Görlitzer Anzeiger veröffentlicht den Brief im Wortlaut und stellt ihn zum Download zur Verfügung.
Brief des Stadtforums Görlitz e.V. an Herrn Dr. Wieler vom 24. März 2014
Das nachstehende sowie zum Download bereitgestellte Dokument gibt nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder.
Notsicherung der Stadthalle
Sehr geehrter Herr Dr. Wieler,
das Verhalten der städtischen Bediensteten im Hinblick auf die Stadthalle ist nicht nachzuvollziehen. Bekannt ist, dass die Verantwortlichen der Stadt derzeit jedenfalls keinerlei nennenswerte Notsicherungsmaßnahmen an der Stadthalle durchgeführt haben, dies in dem Wissen,. dass die Schäden an der Stadthalle fortschreitend immer größer werden.
Für eine Notsicherung wurden vor 4 Jahren Kosten in Höhe von 200.000,- EUR geschätzt.
Aktuell werden, da sich die Schäden ausgeweitet haben, Kosten in Höhe von 345.000,- EUR nur für die Beseitigung der dringendsten Schäden benötigt.
Wenn sich die Stadt erneut nicht dazu durchringen kann, diese Schäden unverzüglich zu beseitigen, werden sich die Kosten hierfür in naher Zukunft auf mehr als eine halbe Million Euro belaufen.
Das bloße Zugucken, wie die Bausubstanz der im Eigentum der Stadt stehenden Stadthalle rasend schnell verfällt und der Verfallsprozess in letzter Zeit ein dramatisches Tempo an den Tag legt, verwundert, weil die Stadtverwaltung nach § 89 Sächs. Gemeindeordnung das Vrmögen der Kommune unter Berücksichtigung seiner Bedeutung für das Wohl der Allgemeinheit ungeschmälert erhalten soll. Die Stadt ist verpflichtet, die Stadthalle so instandzusetzen, dass ein Wertverlust nicht eintritt.
Im Falle der Stadthalle wird offensichtlich gegen die Sächs. Gemeindeordnung gehandelt und bewusst eine Schädigung der Bausubstanz und eine Wertminderung der Stadthalle in Kauf genommen.
Dieses Verhalten scheint auch in strafrechtlicher Hinsicht relevant zu sein.
Möglicherweise begründet dies den Anfangsverdacht der Untreue zu Lasten städtischen Eigentums.
Jemand der verpflichtet ist, das Vermögen anderer zu schützen, begeht strafrechtlich im Sinne einer Untreuehandlung eine Vermögensschädigung, wenn er eine Notsicherung unterlässt und so einen Wertverlust der Stadthalle herbeiführt.
Diese Frage wird dann letztlich der Beurteilung der Staatsanwaltschaft obliegen.
Von städtischen Bediensteten kann erwartet werden, dass sie mit Hingabe ihren Dienst versehen und städtisches Vermögen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thomas Göttsberger
Stadtforum Görlitz,
Mitglied im Vorstand
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Offener Brief des Stadtforums Görlitz vom 24. März 2014 an Dr. Wieler (ca. 150KB)
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- Quelle: red | Fotos: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 25.03.2014 - 10:56Uhr | Zuletzt geändert am 25.03.2014 - 11:55Uhr
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