Auf Nummer sicher
Die Investitionsgarantien der Bundesregierung sichern deutsche Unternehmen gegen politische Risiken ab. Kleine und mittlere Unternehmen steigerten Ihren Anteil in 2005 um 35%.
Garantien für Investitionen im Ausland
Die Bundesregierung hat 2005 für deutsche Direktinvestitionen im Ausland und deren Erträge Investitionsgarantien von 3,6 Mrd. € für insgesamt 74 Projekte in 18 Entwicklungs- und Schwellenländern übernommen. Das Deckungsvolumen stieg um 43%.
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos: "An der verstärkten Nutzung des Garantieinstruments als Baustein beim Risikomanagement hat somit auch und gerade der Mittelstand gebührenden Anteil."
Die Länder mit dem über die Jahre gerechnet höchsten Garantiebestand (und dem sich daraus ergebenden Obligo des Bundes) sind China vor Russland und der Türkei.
Die Investitionsgarantien tragen sich selbst. Der Bund nahm 2005 Gebühren und Entgelte in Höhe von 48,6 Mio. € ein. In 2005 waren keine Entschädigungszahlungen zu leisten. Weiterhin hat der Bund 2005 aus Schadensrückflüssen rund 0,3 Mio. € vereinnahmt, wodurch diese vom Bund in früheren Jahren gezahlten Entschädigungen in voller Höhe zurückgeflossen sind.
Eine vom zuständigen Mandatar der Bundesregierung PriceWaterhouseCoopers durchgeführte Befragung von Unternehmen, die Investitionsgarantien in Anspruch genommen haben, hat ergeben, dass die absatzorientierten Motive (Eintritt in neue Märkte: 51 %, Ausbau ausländischer Märkte: 44 %, Nähe zu attraktiven Absatzmärkten: 31 %) insgesamt häufiger genannt wurden als beispielsweise Kostenmotive. Gerade solche Investitionen, die aus dem Motiv der Markterschließung und Marktsicherung getätigt werden, haben in aller Regel positive Wirkungen auf die inländische Beschäftigung.
Zwei Beispiele von durch Investitionsgarantien geförderten Projekten: Ein Unternehmen aus der Kfz-Industrie, welches bisher den chinesischen Markt nicht oder nur in geringen Stückzahlen beliefert hat, plant die Montage von Bausätzen vor Ort, um den Markt nachhaltig zu erschließen. Durch deutsche Zulieferungen sichert dieses Projekt Arbeitsplätze in Deutschland. Ein deutsches Unternehmen aus der Elektronik-Zulieferindustrie hat im wesentlichen nur einen Hauptabnehmer, der auch im Ausland Fertigungsstätten aufbaut. Der deutsche Zulieferer sieht sich gezwungen, dem Kunden ins Ausland zu folgen und dort ebenfalls Produktions- und Vertriebsstätten zu errichten, um die Kundenbeziehungen nicht insgesamt zu gefährden. Dies sichert Arbeitsplätze in Deutschland.
Die sich aus der Reform der Allgemeinen Bedingungen und Neufassung der Richtlinien zusätzlich ergebenden Deckungsmöglichkeiten haben 2005 bereits zu ersten Anwendungen geführt. So wurden Anträge auf Absicherung auch nicht-zentralstaatlicher Zusagen inzwischen positiv entschieden. Diese Modernisierung der Deckungsmöglichkeiten ("Andere vermögenswerte Rechte", Deckung für politisch motivierte terroristische Akte, Erweiterung der Darlehensdeckung auf Rahmendarlehen, Möglichkeit der Absicherung des Bruchs von kommunalen Zusagen und Zahlungszusagen) stößt auf zunehmendes Interesse in der Wirtschaft.
Weitere Informationen zu den Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland können im Außenwirtschaftsportal der Bundesregierung (www.ixpos.de) und im Internetportal des mit der Abwicklung der Investitionsgarantien betrauten Mandatars (www.agaportal.de) abgerufen werden.


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- Quelle: bmwi /red
- Erstellt am 07.03.2006 - 10:32Uhr | Zuletzt geändert am 07.03.2006 - 20:03Uhr
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