Veränderungen für Wirtschaftsprüfer

Berlin. Am 6. September 2007 ist das "Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG)" in Kraft getreten, nachdem es am 5. September 2007 im Bundesgesetzblatt 2007 (Teil I, Nr. 45, Seite 2178) veröffentlicht worden ist.

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Berufsaufsichtsreformgesetz, siebte Novelle der Wirtschaftsprüferordnung, in Kraft

Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die aktuelle Entwicklung bei der Prüfung der Jahresabschlüsse von Unternehmen. Wesentliche Ziele der Novelle sind die Stärkung der Berufsaufsicht der Wirtschaftsprüferkammer über Wirtschaftsprüfer und -prüfungsgesellschaften und die Schaffung eines international gleichwertigen Aufsichtssystems. Ermittlungszuständigkeit und Ermittlungskompetenzen der Wirtschaftsprüferkammer werden ausgeweitet.

Die Wirtschaftsprüferkammer kann künftig auch in mittelschweren (bisher nur in leichten) Fällen von Berufspflichtverletzungen Ermittlungen gegen Wirtschaftsprüfer durchführen. Sie hat das Recht, Grundstück oder Geschäftsräume des Wirtschaftsprüfers zu betreten und besichtigen. Erstmals werden anlassunabhängige, stichprobenhafte Sonderuntersuchungen bei Abschlussprüfern möglich sein, die kapitalmarktorientierte Unternehmen prüfen.

Mit der Novelle wird zudem die "Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates" in deutsches Recht umgesetzt.

Mit weiteren Regelungen wird das geltende Recht an die aktuelle Berufspraxis der Wirtschaftsprüfer angepasst. Werbung etwa ist in den Grenzen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zulässig. Die Aufhebung zweier Verordnungen, der "Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer" und der "Berufshaftpflichtversicherungs-Verordnung", trägt zur Deregulierung beim Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer bei.


Mehr:
http://www.WPO-Novelle.de

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 11.09.2007 - 10:36Uhr | Zuletzt geändert am 11.09.2007 - 10:36Uhr
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