Wenn Autos, Fußgänger und der Schnee um den Platz auf der Straße konkurrieren

Görlitz-Zgorzelec. Der diesjährige Winter mit seinen starken Schneefällen bringt vor allem im Straßenverkehr mehr als sonst Probleme mit sich. Autofahrer und Fußgänger müssen mit stärkeren Beeinträchtigungen rechnen. Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis sind da umso wichtiger. Auch beim Parken müssen die besonderen Straßenverhältnisse unbedingt berücksichtigt werden.

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Parken bei winterlichen Verhältnissen

Immer wieder treten Bürger an die Stadtverwaltung heran und beschweren sich über Behinderungen durch parkende Fahrzeuge. Oft wird deshalb auch der Erlass eines Halteverbotes beantragt. Hierzu gibt es jedoch eindeutige gesetzliche Bestimmungen:

Einfach das Anhalten verbieten?

Das Halten - und damit natürlich erst recht das Parken - ist verboten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen. Eng ist eine Straßenstelle in der Regel dann, wenn (nach Abstellen des Fahrzeuges) der zur Durchfahrt freibleibende Raum weniger als drei Meter beträgt. Ist dem so, dann kann die Stadt gar kein Halteverbot erlassen, weil in diesem Fall ein Halten und Parken bereits gesetzlich verboten ist. Verboten ist außerdem auch das Halten und Parken gegenüber von Garagen- und Grundstücksausfahrten und auf Wendeplätzen. Nur dort, wo das Halten und Parken gesetzlich nicht verboten ist, aber besondere Gründe für ein Halteverbot vorliegen, kann ein Halteverbot angeordnet werden.

Auch der Schnee zählt

An Straßenstellen, die durch Schnee enger geworden sind, ist also unbedingt zu beachten, dass neben abgestellten Fahrzeugen eine Restbreite von mindestens drei Metern verbleiben muss - ansonsten besteht in diesen Straßen das erwähnte gesetzliche Haltverbot, das vom städtischen Vollzugsdienst auch durchgesetzt werden kann.

Solche gesetzlichen Verbote gelten ebenfalls für Einmündungen und Kurvenbereiche. Dies ist keine Schikane, sondern dient der Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs, zu dem auch Feuerwehr, Rettungs- sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeuge gehören.

Freie Fahrt für den Winterdienst!

Außerordentlich problematisch sind fehlende Durchfahrtsbreiten aber auch für den Winterdienst. Soweit dabei nicht nur der Streudienst, sondern auch der Räumdienst mit den entsprechend breiten Schneepflügen ansteht, ist ein Durchkommen mit dem in der Regel dreieinhalb Meter breiten Schiebeschild an vielen Stellen unmöglich. Folge: Es kann dann weder geräumt noch gestreut werden, was wiederum zu Beschwerden und Nachfragen führt, warum denn kein Winterdienst stattfindet.

Bitte beachten!

Die Stadt Görlitz appelliert deshalb an alle Verkehrsteilnehmer: "Bitte nehmen Sie Rücksicht und prüfen Sie, ob Ihr parkendes Auto niemanden behindert und ob die restliche Straßenbreite noch mindestens drei oder besser dreieinhalb Meter beträgt.

Beachten Sie bitte, dass für die Schneeberäumung auf einzelnen Straßen jederzeit mobile Haltverbote aufgestellt werden können. Sehen Sie also bitte regelmäßig nach Ihrem abgestellten Fahrzeug und achten Sie auf mobile Haltverbote, die meist drei Werktage vor der Beräumungsaktion gestellt werden."

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  • Quelle: red | Foto: BeieMedia.de
  • Erstellt am 27.12.2010 - 18:54Uhr | Zuletzt geändert am 28.12.2010 - 01:55Uhr
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