Rotlicht-Überwachung versagt
Hoyerswerda / Wojerecy. In Hoyerswerda wurde die Rotlicht-Überwachungsanlage an der Kreuzung Kamenzer Bogen / Wittichenauer Straße nicht fachgerecht installiert. Das hatte zur Folge, dass die Anlage in der Zeit von Mitte April bis Mitte November 2007 nicht fehlerfrei arbeitete. Von der Anlage wurden 655 Ordnungswidrigkeiten registriert.
Innenministerium prüft Aufhebung von 387 Bußgeldbescheide im Rahmen des Gnadenrechts
Bei 387 rechtskräftigen Verfahren wird derzeit geprüft, ob im Rahmen des Gnadenrechts die Rechtsfolgen der Bußgeldbescheide aufgehoben werden können. Hierzu wird die Stadt Hoyerswerda für alle Verfahren auf dem Dienstweg ein Gnadengesuch beim Sächsischen Staatsministerium des Innern stellen.
Die Stadt Hoyerswerda erließ in allen Fällen Bußgeldbescheide, die in 499 Fällen rechtskräftig wurden. Von diesen rechtskräftigen Bußgeldbescheiden wurden 110 Verfahren, in denen ein Fahrverbot erlassen oder eine Geldbuße von mindestens 250 Euro festgesetzt wurde, an die Staatsanwaltschaft Bautzen mit der Anregung, die Wiederaufnahme der Verfahren beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen, abgegeben. Weitere zwei Verfahren wurden bereits eingestellt.
Bei den oben genannten 387 rechtskräftigen Bußgeldbescheiden wurden lediglich Bußgelder mit einer Geldbuße unterhalb der Wertgrenze von 250 Euro erlassen. Für diese rechtskräftigen Verfahren kann die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht mehr beantragt werden, da § 85 OWiG eine Wertgrenze von mindestens 250 Euro vorschreibt.
Kommentar:
Welch multipel interpretierbarer Begriff: Rotlicht! Da denkt der traditionelle Bundesbürger doch zuerst an das Rotlicht-Millieu, während der Neubundi sich mit Schauern an die Rotlicht-Bestrahlung erinnert. Für alle, die mit DDR-Vergangenheit nicht umgehen können: Mit Rotlicht-Betrahlung wurde im Volk die mehr oder weniger unfreiwillige Teilnahme an politischen Schulungsveranstaltungen umschrieben. Übrigens konnte man auch ganz ohne Rotlicht-Bestrahlung stellvertretender Vorsitzender der Rates des Kreises für Handel und Versorgung werden.
Rotlicht in der Medizin hingegen bewirkt Positives, vielleicht wenn das Riechorgan beeinträchtigt ist und Sensibilität und Gespür nachlassen. So gesehen bräuchten manche der oben erwähnten Traditionalisten mal richtig Rotlicht.
Dass mit Rotlicht-Überwachung aber der Blitzer an einer schnöden Verkehrsampel - äh, Lichtsignalanlage - gemeint sein könnte,
da muss sicher nicht nur Ihr Fritz R. Stänker schmunzeln.
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- Quelle: /FRS
- Erstellt am 03.12.2008 - 18:54Uhr | Zuletzt geändert am 03.12.2008 - 23:53Uhr
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