Reisen mit Heimtieren
Dresden, 14. Juli 2008. Urlaubszeit ist Reisezeit. Wer mit Hund, Katze oder Frettchen verreisen will, sollte die Regelungen der Heimtierverordnung kennen und beachten. Darauf weist das Sächsische Staatsministerium für Soziales hin. Beim grenzüberschreitenden Reiseverkehr mit den genannten Heimtieren ist das Mitführen eines Heimtierpasses zwingend vorgeschrieben.
Im Zweifel Tierarzt fragen
Für Reisen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist die eindeutige Kennzeichnung der Tiere mittels Tätowierung oder Mikrochip und eine gültige Tollwutschutzimpfung notwendig. Beides muss mit den Angaben zum Tierbesitzer im Heimtierpass eingetragen sein. In Deutschland kann man sich von jedem niedergelassenen Tierarzt einen Heimtierpass ausstellen lassen.
Für Reisen nach Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich gelten zusätzliche Bedingungen. Hier sind neben den bereits genannten Forderungen noch eine blutserologische Antikörpertitration und eine Zecken- und Echinokokkenbehandlung erforderlich.
Vor Reisen in Drittländer sollte man sich unbedingt beim zuständigen Veterinäramt über die Tollwutsituation in dem jeweiligen Land erkundigen. Für Reiseziele in Länder wie zum Beispiel die Türkei, Marokko, Indien oder Tunesien, ist vor Reiseantritt eine Blutuntersuchung zur Überprüfung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung durchzuführen, um ohne Probleme mit Hund, Katze oder Frettchen wieder einreisen zu können und den Tieren eine Quarantäne zu ersparen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, keine Fundtiere, die die Einreisebestimmungen nicht erfüllen, aus dem Urlaub mit zu bringen. Das erspart einem selbst und dem Tier unangenehme Überraschungen und zusätzliche Kosten.
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- Quelle: red | Foto: BeierMedia.de
- Erstellt am 14.07.2008 - 00:25Uhr | Zuletzt geändert am 15.09.2020 - 08:34Uhr
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