Polen verlangen Kfz-Haltererlaubnis
Görlitz-Zgorzelec. Fahrzeugführer ausländischer Fahrzeuge müssen in Polen eine auf ihren Namen ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeughalters mitführen, sofern sich dieser nicht persönlich im Fahrzeug befindet. Das teilt die Görlitzer Stadtverwaltung unter Hinweis auf eine Veröffentlichung im in Bonn erscheinenden Verkehrsblatt Heft 2/2008 mit.
Das Mitführen der Erlaubnis schreibt eine Änderung des polnischen Straßenverkehrsgesetzes vor, die bereits am 25. Dezember 2007 in Kraft getreten ist.
Die mit der Verkehrsüberwachung in Polen beauftragten Stellen entsprechende Kontrollen durch.
Verstöße gegen diese Regelung können mit bis zu 200 Zloty (ca. 50 Euro) geahndet werden.
Zur Beschaffenheit und Ausgestaltung dieser Bescheinigung liegen keine Informationen vor.



-
Landkreis Görlitz schaltet i-Kfz-Portal wieder frei
Görlitz, 1. April 2025. Seit dem 3. März 2025 steht das internetbasierte Zulassungsverfahr...
-
Linie B: Haltestellenausfall „Mühlweg“ bis Ende April
Görlitz, 19. März 2025. Aufgrund von Straßenbauarbeiten in der Schützenstra&szl...
-
Buslinie D: Umleitung bis Mai 2025 wegen Straßensperrung
Görlitz, 24. Februar 2025. Aufgrund einer Straßensperrung am Nikolaigraben wird die Busli...
-
Vollsperrungen in Görlitz: Marienplatz, Konsulplatz und Stadthalle betroffen
Görlitz, 30. Januar 2025. Mehrere Baustellen führen in den kommenden Wochen zu Verkehrsein...
-
Vollsperrung der Frauenburgstraße wegen Kraneinsatz
Görlitz, 27. Januar 2025. Die Frauenburgstraße bleibt aufgrund eines Kraneinsatzes ab heu...
- Quelle: /red
- Erstellt am 08.02.2008 - 12:21Uhr | Zuletzt geändert am 08.02.2008 - 12:26Uhr
Seite drucken