Tagestour ins Nachbarland: Was Sie bei der Fahrt ins Ausland beachten müssen
Görlitz, 21. November 2024. Einkaufen in Polen, ein Abstecher ans Meer in Kopenhagen oder eine Wandertour in der Schweiz. Es gibt viele Gründe, warum sich der Tagestrip ins benachbarte Ausland lohnt. Bevor Sie sich aber ins Auto setzen, ist eine gewisse Vorbereitung gefragt. Immerhin gelten in vielen Nachbarländern andere Verkehrsregeln. Zum Teil drohen dann auch gleich noch sehr hohe Strafen, wenn Sie die lokalen Gesetze nicht kennen. Da Unwissenheit aber bekanntlich nicht vor Strafe schützt, lohnt sich vorab der Blick ins Regelbuch.
Vorsicht auf der Autobahn
Deutsche Autobahnen sind der Traum eines jeden Autofahrers. Kein Tempolimit, keine Maut – was will man mehr? Wenn das aber erst einmal zur Gewohnheit wurde, drohen im benachbarten Ausland böse Überraschungen. In keinem anderen europäischen Land dürfen Sie das Gaspedal einfach so durchdrücken. Während in Polen immerhin noch 140 km/h erlaubt sind, dürfen Sie in der Schweiz nur gemäßigte 120 km/h fahren. In Österreich, Dänemark und auch den Niederlanden gilt hingegen das Tempolimit 130. Doch nicht nur den Tacho müssen Sie im Auge behalten. In vielen Nachbarländern herrscht auch Mautpflicht. Damit Sie nicht vor Ort an der Tankstelle halten müssen, können Sie vorab bereits die digitale Vignette für die Schweiz oder Österreich erwerben. So lässt sich der Tagestrip ins Ausland unbeschwert starten und es droht auch keine Gefahr, dass Sie den kurzen Zwischenstopp vor der Auffahrt auf die Autobahn vergessen.
Trotz erlaubtem Limit die Finger vom Alkohol lassen
Bei einem Tagestrip ins Ausland sollten Sie als Fahrer keinesfalls zum Alkohol greifen. Zwar gilt in den meisten Nachbarländern eine gewisse Toleranz. Im Falle eines Unfalls gibt es dann aber dennoch Probleme mit der lokalen Polizei und im Anschluss auch mit der Versicherung. Bedenken Sie zudem immer, dass Sie sich auf unbekannten Straßen bewegen und das die volle Aufmerksamkeit erfordert. Bereits ein Glas Wein zum Essen kann ausreichen, dass Ihre Reaktionszeit verzögert ausfällt und Sie nicht rechtzeitig ausweichen oder auf die plötzliche Kurve reagieren können. Viel entspannter ist es daher, den erfolgreichen Tagestrip abends auf dem Sofa mit einem alkoholischen Getränk ausklingen zu lassen.
Wenn die Temperaturen sinken: Werfen Sie einen Blick auf die Winterreifenpflicht
In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Das heißt, Sie müssen nicht zwingend auf die Reifen mit größerer Profiltiefe zurückgreifen, wenn keine winterlichen Bedingungen herrschen. Die meisten Nachbarländer handhaben es ähnlich. Bei winterlichen Bedingungen müssen Sie aber beispielsweise auch in Österreich oder Tschechien auf geeignete Reifen zurückgreifen. Ansonsten kann es bei einer Verkehrskontrolle schnell einmal sehr teuer werden. In Österreich etwa drohen Strafen bis zu 5.000 Euro, wenn Sie das Fahrzeug nicht entsprechend ausgerüstet haben. Generelle Winterreifenpflicht herrscht übrigens nur in einigen Regionen von Frankreich. Die Strafen sind hier zwar gering, Ihnen wird bei einer Missachtung der Winterreifenpflicht aber in jedem Fall die Weiterfahrt untersagt. Auch die Schweiz hat eine außergewöhnliche Winterreifen-Regelung. Es herrscht zwar keine allgemeine Pflicht, bei einem Unfall haften Sie aber automatisch als Mitschuldiger.
Vorsicht statt Nachsicht im Straßenverkehr geboten
Auf Deutschlands Straßen geht es gerne einmal hektisch zu. Da kann eine Fahrt ins Ausland fast schon beruhigende Wirkung auf Sie als Fahrer haben. In der Schweiz sind beispielsweise viele Verkehrsteilnehmer sehr entspannt unterwegs. Mit Radfahrern und Fußgängern herrscht selbst in großen Städten ein harmonisches Miteinander und auch auf den Autobahnen findet sich nur sehr selten ein Drängler. Passen Sie sich daher immer an die Gemächlichkeit der lokalen Autofahrer an, um nicht negativ aufzufallen oder gar einen Unfall zu riskieren. Das schont dann am Ende Ihre Nerven und sorgt auch dafür, dass der Tagestrip ins Ausland nicht von einem Zwischenfall überschattet wird.
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- Erstellt am 21.11.2024 - 12:29Uhr | Zuletzt geändert am 21.11.2024 - 14:39Uhr
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