Schengen - die neuen Wege zu den Nachbarn

Sachsen. Ab kommenden Freitag kann die Grenze zu Tschechien und Polen an jeder beliebigen Stelle übertreten werden, die Grenzkontrollen fallen weg. Die Straßenverkehrsbehörden der drei Länder haben ihre Abstimmungen beendet und die Öffnung weiterer Übergänge vorbereitet. Damit rückt die Oberlausitz - entgegen der bisher eher theoretischen Sichtweise bim Blick auf die Landkarte - tatsächlich ein Stückchen weiter in Richtung Mitte Europa. Nach Tschechien wird es neun neue Straßenverbindungen geben, an sechs bisherigen Übergängen wird die Nutzung erweitert. In Richtung Polen gibt es eine Erweiterung der Nutzung an zwei Übergängen. Damit steigt die Zahl der Grenzübergänge in Richtung Tschechien von 17 auf 26, nach Polen bleibt sie gleich.

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Zahlreiche Änderungen im Straßenverkehr nach Tschechien und Polen

Bisher regelten bilaterale Regierungsabkommen und diplomatische Notenwechsel, welche Arten von Kraftfahrzeugen die Grenzübergänge befahren dürfen. Die Zuständigkeit lag bei den entsprechenden Bundesministerien. Diese Vereinbarungen verlieren mit dem 21. Dezember 2007 ihre Gültigkeit.

Künftig regeln ausschließlich verkehrsrechtliche Anordnungen und Verkehrszeichen die Nutzung der grenzüberschreitenden Straßen. Diese Anordnungen erlassen die unteren Straßenverkehrsbehörden, die sich mit den Straßenbauämtern, der Polizei und den Gemeinden abstimmen.

Untere Straßenverkehrsbehörden sind in Sachsen für alle Straßen (außer für die Bundesautobahnen) die Landkreise bzw. die Großen Kreisstädte und die Kreisfreien Städte. In der Tschechischen Republik sind für Autobahnen und Schnellstraßen das Tschechische Verkehrsministerium, für Straßen I. Ordnung die Bezirksverwaltungen und für Straßen II. und III. Ordnung die Gemeindeverwaltungen zuständig. Die Überwachung der Verkehrsbeschränkungen ist künftig auf beiden Seiten ausschließlich Aufgabe der Verkehrspolizei.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 19.12.2007 - 10:57Uhr | Zuletzt geändert am 19.12.2007 - 11:01Uhr
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