Verbindliche Rechte für Fahrgäste

Halle a.d. Saale. Die am 22. November 2007 in Halle an der Saale vorgestellten Fahrgastrechte sollen ab dem 1. Januar 2008 in Kraft treten. Dann steht Bahnkunden im Nahverkehr beispielsweise bei einer Verspätung von einer Stunde eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises zu. Neben den Zügen der DB Regio trifft das in Sachsen auch auf die Vogtlandbahn und Connex Sachsen zu.

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Für deutliche Verspätungen gibt es Bares auf die Hand

Im Juni 2007 hatte die EU eine Verordnung zur Verbesserung der Fahrgastrechte beschlossen, deren Umsetzung in nationales Recht vom Bundesministerium für Justiz derzeit vorbereitet wird. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgestellten Eckpunkte sehen u.a. vor, dass die Reisenden als Entschädigung keine Gutscheine, sondern Bargeld erhalten und dass die gesamte Reisekette - also auch Anschlüsse vom Nah- zum Fernverkehr und umgekehrt - berücksichtigt wird. "Dieses Gesetz wird die Rechte der Fahrgäste weit über die heute vorgestellten Regelungen hinaus stärken", ist sich Sachsens Verkehrsminister Thomas Jurk sicher.

Jurk geht davon aus, dass noch weitere Nahverkehrsunternehmen zu DB Regio, Vogtlandbahn und Connex Sachsen hinzu kommen. In Sachsen erbringen nicht bundeseigene Eisenbahnen 17 Prozent des gesamten Schienenpersonennahverkehrs.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 22.11.2007 - 23:05Uhr | Zuletzt geändert am 23.11.2007 - 00:17Uhr
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