Wenn der Blitzer zur Gefahr wird

Wenn der Blitzer zur Gefahr wirdOstritz, 21. Februar 2022. Die Bundesstraße B 99 hat den Daseinszweck, Görlitz und Zittau zu verbinden. Sie ist der verbliebene Teil der Reichsstraße R 99, die einst von Zittau über Görlitz, Rothenburg/O.L., Lodenau und Sagan (Żagań) bis nach Neusalz an der Oder (Nowa Sól) führte. In Ostritz geht es für die Verkehrsteilnehmer entlang der B 99 denkbar eng zu und im Ortsteil Leuba ist der Gehweg nicht beidseitig ausgeführt.

Abb.: 85 Zentimeter Platz bleiben zwischen Zaun und Blitzer, genug für Fußgänger. Im Gegenzug allerdings steht das Blitzmonstrum relativ dicht an der Straße und versperrt zudem die Sicht aus einer Ausfahrt
Foto: Thomas Göttberger
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Blitzklotz versperrt die Sicht und wird zum Hindernis für Fußgänger

Blitzklotz versperrt die Sicht und wird zum Hindernis für Fußgänger
Knapp 35 Zentimeter bleiben zwischen der weißen Markierungslinie und dem geschindigkeitsabhängigen Fotoautomaten
Foto: Thomas Göttberger

Vor allem sind in Ostritz an der vielbefahrenen Straße Gehwege stellenweise Fehlanzeige – gerade für Fußgänger und Radfahrer ist das durchaus gefährlich. Deshalb wird jeder vernünftige Verkehrsteilnehmer befürworten, dass dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde limitiert ist.In Leuba allerdings, um diesen Ortsteil geht es heute, sind maximal 50 Stundenkilometer erlaubt. Eine derartige Limitierung bedeutet übrigens, dass es sich nicht um eine Mindestgeschwindigkeit handelt; damit darf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit keinesfalls verwechselt werden.

Da nun unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften unter den Kraftfahrern hin und wieder unterschiedliche Auffassungen über die Verbindlichkeit von Verkehrszeichen – mancher registriert eine ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit lediglich als Hinweis, sich bei schnellerer Fahrt nicht erwischen zu lassen – bestehen, kommen die Behörden nicht umhin, ab und an die tatsächlichen Geschwindigkeiten von Fahrzeugen zu messen. Dass die möglicherweise eintretenden rechtlichen Konsequenzen besonders bei notorischen Zu-schnell-Fahrerinnen und -Fahrern unbeliebt sind, versteht sich fast von selbst.

Das ist komisch: Erteilt wird eine Fahrerlaubnis samst Führerscheins doch nur, wenn unter anderem ausreichende Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung nachgewiesen sind, besser gesagt: Der Deal ist, die Fahrerlaubnis gibt es nur, wenn sich der betreffende Verkehrsteilnehmer an die Spielregeln der Straßenverkehrsordnung halten will. Doch genug der Theorie.

Was geschah am Leubaer Straßenrand?

Die Geschehnisse veranlassten den Ostritzer Stadtrat Thomas Göttsberger von der Wählervereinigung Siedlung gestern zu einem Schreiben an den Görlitzer Landrat Bernd Lange. Daran nimmt der Stadtrat Bezug darauf, dass am 18. Februar 2022 der Blitzeranhänger des Landkreises Görlitz – eine teilstationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage – in Leuba an der B 99 aufgebaut wurde.

Hintergrund: Anwohner hatten Thomas Göttsberger darüber informiert, dass durch die Blitzanlage eine neue Gefahrensituation entstanden sei, denn wenn ein Fahrzeugführer etwa mit einem Pkw aus dem unmittelbar angrenzenden Grundstück auf die B 99 auffahren möchte, versperrt der Blitzeranhänger linksseitig die Sicht auf die B 99 so sehr, dass sich nähernde Fahrzeuge nicht gesehen werden können. Wie erfahrene Verkehrsteilnehmer schlussfolgern werden, wird so ein Fahrzeug erst durch einen lauten Rumms in Verbindung mit heftigen Beschleunigungswirkungen auf beide Fahrzeuge bemerkt werden.

Um solch einer Unfallsituation tunlichst vorzubeugen, hat sich Stadtrat Göttsberger am 20. Februar 2022 von den Darstellungen der Anwohner überzeugt und den Selbstversuch gewagt, indem er aus besagtem Grundstück heraus auf die B 99 aufgefahren ist. Sein Eindruck, den er so auch Landrat Lange mitgeteilt hat: "Man hat an dieser Ausfahrt tatsächlich durch den Blitzer keine Sicht auf Fahrzeuge, die auf dieser Straße von Leuba ortsauswärts in Richtung Ostritz unterwegs sind."

Insgesamt werden durch die Blitzanlage die Risiken im Straßenverkehr wohl unnötig gesteigert, jedenfalls hat Stadtrat Göttsberger dem Landrat noch mitgeteilt: "Ich erlaube mir auch, darauf hinzuweisen, dass zwischen dem auf dem befestigten Randstreifen stehenden Blitzeranhänger und der weiß markierten Fahrbahnbegrenzung lediglich ein Abstand von 35 Zentimetern besteht. Da an dieser Stelle kein Fußweg vorhanden ist, sind Fußgänger, auch Mütter mit Kinderwagen, nunmehr gezwungen, die stark befahrene Bundesstraße zu benutzen. Bei einer möglichen kritischen Verkehrssituation besteht derzeit – sowohl für Fußgänger als auch für Fahrrad- oder Motorradfahrer – keinerlei Möglichkeit, auf den befestigten Randstreifen auszuweichen."

Abstand des Blitzers zur Straße in Leuba

Thomas Göttberger hat nachgemessen
Foto: Thomas Göttberger

Für Thomas Göttsberger ist es nicht nachvollziehbar, dass der Anhänger unmittelbar an der B 99 aufgestellt und nicht der verbleibende Abstand von 85 Zentimetern zur Grundstückseinfriedung genutzt wurde, um den Anhänger im größeren Abstand zur Fahrbahn zu positionieren. Seine Bitte an den Landrat ist nun, dass die Situation an der B 99 in Leuba zugunsten der Verkehrssicherheit geändert wird.

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  • Quelle: red | Fotos: Thomas Göttberger
  • Erstellt am 21.02.2022 - 06:43Uhr | Zuletzt geändert am 21.02.2022 - 08:21Uhr
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