Parken in Görlitz für Gewerbetreibende
Görlitz, 20. Dezember 2020. Gewerbetreibende geraten oft in die Zwickmühle, wenn sie zu Kunden in der Görlitzer Innenstadt fahren müssen. Parkplätze sind generell knapp und besonders in der Altstadt ist mancherorts das Parken nur für jene Anwohner erlaubt, die einen entsprechenden Anwohnerparkausweis hinter die Windschutzscheibe legen. Das Knöllchenrisiko ist, die die entsprechenden Ausgaben können jedoch nicht den betrieblichen Kosten zugerechnet werden.
Ausnahmen für Gewerbetreibende beim Anwohnerparken möglich

Zu verdanken haben das die Gewerbetreibenden dem Allgemeinen Unternehmerverband Görlitz und Umgebung – Gewerbeverein zu Görlitz 1830 e.V. und der Stadtratsfraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne, die den Wunsch nach besseren Parkbedingungen für die Unternehmen aufgegriffen hatte. Aktueller Stand: Gewerbetreibende können Ausnahmegenehmigungen beantragen, mit denen sie dann in ausgewiesenen Görlitzer Anwohnerparkzonen ihr Firmenfahrzeug abstellen dürfen.
Die Verwaltung bewies in dieser Angelegenheit eine höchst agile Handlungsfähigkeit und reagierte auf die Vorlage der motorgrünen Fraktion, noch bevor diese überhaupt im Stadtrat beraten wurde. Der Fraktionsvorsitzende Mike Altmann freut sich, dass das Ziel des Antrags so schnell erreicht wurde: "Die Verwaltung hat uns in einer E-Mail kurz vor der Sitzung mitgeteilt, dass bereits an einem Antragsformular für die Erteilung von entsprechenden Ausnahmegenehmigungen gearbeitet wird. Dieses soll in Kürze auf der Homepage der Stadt Görlitz veröffentlicht werden. Der Antrag soll dann auch von Gewerbetreibenden in Härtefällen genutzt werden können." Weil die Sache damit bereits vor der Sitzung ins Rollen kam, hat die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne sie zu Beginn der gestrigen Stadtratssitzung von der Tagesordnung nehmen lassen.
"Die Görlitzer Gewerbetreibenden haben nun wie ihre Kollegen in vielen anderen Städten Deutschlands endlich die Möglichkeit, auf einfachem Weg ein Antragsformular zu finden. Am Ende trifft natürlich die Stadtverwaltung die Entscheidung und diese wird nur in besonderen Härtefällen positiv ausfallen, da die Gesetzeslage wenig Spielraum gibt", erläuterte Altmann und dämpfte damit allzu hohe Erwartungen.
Der Unternehmerverbands setzte sich seit langem für Erleichterungen beim Parken für Gewerbetreibende ein.
Was bereits gilt:



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- Quelle: red | Fotos: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 20.12.2020 - 12:20Uhr | Zuletzt geändert am 20.12.2020 - 12:53Uhr
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