Frisch geladen durch Görlitz

Bild zu Frisch geladen durch GörlitzGörlitz, 4. August 2020. Wer Elektromobilität will, muss nach aktuellem technischen Stand für Lademöglichkeiten sorgen. Mit dem Elektromobilitätsgesetz erhalten die Kommunen auch die Möglichkeit, an öffentlichen Ladesäulen besondere Parkplätze nur für Elektrofahrzeuge zu reservieren. Die Stadt Görlitz stellt nun 14 Parkflächen an sieben Standorten bereit und sucht Betreiber dafür.

Der Redaktionswagen des Görlitzer Anzeigers war schon immer seiner Zeit weit voraus, denn er fährt auch rein elektrisch, wenn man so vorgeht: 1. Motor aus, 2. Gang rein, 3. Zündschlüssel drehen und Anlasser starten
Foto: © BeierMedia.de
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Ladesäulenbetreiber gesucht

Die Sondernutzung beginnt frühestens am 5. Oktober 2020 und ist auf zehn Jahre begrenzt, allerdings kann auch eine kürzere Zeitspanne vereinbart werden.

Die Sondernutzungsgebühren für die Errichtung und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen Ladesäule für Elektromobile und der beiden zugehörigen Sonderparkplätze betragen lt. Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Stadt Görlitz 45 Euro pro Ladesäule und Jahr. Hinzu kommt eine einmalige Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis in Höhe von 25 Euro.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an geeignete und zuverlässige Ladesäulenbetreiber. Geeignet ist ein Ladesäulenbetreiber, der die nach Ladesäulenverordnung (LSV) vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457) festgelegten Anforderungen an die von ihnen im Rahmen der Sondernutzung zu erbringende Leistung (Eignungskriterien) erfüllt. Unzuverlässig ist ein Ladesäulenbetreiber, der bei der Erbringung von Leistungen wiederholt in schwerwiegender Weise gegen Pflichten aus der LSV verstoßen hat sowie in den in § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Fällen.

Es ist vorgesehen, dass der Inhaber der Sondernutzungserlaubnis die Sonderparkplätze gemäß den Regelungen der StVO mit Verkehrszeichen und falls erforderlich mit Markierungen ausstattet und diese über den gesamten Zeitraum der Nutzung unterhält. Die für die Ausstattung erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung muss beim Sachgebiet Straßenverkehr beantragt werden.

Hier werden jeweils zwei Parkflächen für eine Ladesäule bereitgestellt:

    • Deutsch Ossig: auf dem Parkplatz an der Strandpromenade
    • Historische Altstadt / Innenstadt: auf der Ostseite der Elisabethstraße
    • Historische Altstadt: am Nikolaiturm auf der Büttnerstraße
    • Innenstadt: an der Hochschule gegenüber der Parkstraße 1
    • Innenstadt/Nikolaivorstadt: auf der Friedhofstraße im Bereich des Trafohauses
    • Königshufen: auf dem Parkplatz östlich der Lausitzer Straße gegenüber der Nummer 38
    • Weinhübel: auf dem P+R-Parkplatz an der Straßenbahn-Wendeschleife

Bewerben!
Interessierte Ladesäulenbetreiber werden gebeten, die Auflistung der gewünschten Parkplätze bis zum 8. September 2020 im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Bereitstellung von Parkflächen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von Ladepunkten für Elektromobile Oktober 2020" an die
Stadtverwaltung Görlitz
Bau- und Liegenschaftsamt, SG Straßenverkehr
Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz
zu senden.

Erfüllen mehrere Ladesäulenbetreiber die genannten Anforderungen und gibt es mehrere Interessenten für den gleichen Standort, wird für die einzelnen Standorte durch Los entschieden.

Noch Fragen?
Bitte schriftlich per Post an die genannte Adresse oder per E-Mail an svb@goerlitz.de. Die Bekanntmachung ist neben anderen hier zu finden: https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html


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  • Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 04.08.2020 - 09:52Uhr | Zuletzt geändert am 04.08.2020 - 10:28Uhr
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