Rücknahme des neuen Bußgeldkataloges: Der brave Zahler hat Pech
Landkreis Görlitz, 29. Juli 2020. Mit einer Mitteilung informiert der Landkreis Görlitz, wie mit der Rücknahme des neuen Bußgeldkataloges umgegangen wird.
Fahrverbote werden nicht vollstreckt
Seit dem 28. April 2020 gilt eigentlich ein neuer Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Straßenverkehr, mit dem Raser und Raserinnen stärker sanktioniert werden sollen. Mit Bekanntgabe dieser Straßenverkehrsordnungs-Novelle drohte beispielsweise ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Stundenkilometer (vorher 31) zu flink unterwegs war oder außerorts die die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 Stundenkilometer (vorher 41) überschritten hatte.
Viele Kraftfahrer empfanden das als zu hart und argumentierten, dass man nach dem Übersehen eines innerorts aufgestellten Tempo-30-Schildes immens schnell Gefahr laufen würde, wirklich laufen zu müssen. Da war es für alle beteiligten wohl ein Glück, dass wegen eines Formfehlers im Bekanntmachungstext der neue Bußgeldkatalog vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wieder außer Kraft gesetzt wurde. Demnach ist wieder der bis zum 28. April 2020 geltende Bußgeldkatalog anzuwenden. Im Landkreis Görlitz wird das bereits seit 16. Juli 2020 so gehandhabt.
Was das im Einzelfall bedeutet:
- Noch offene, also noch nicht mit Bescheid abgeschlossene Verfahren sowie auch zukünftige Verfahren werden von der Bußgeldstelle des Landkreises Görlitz automatisch nach dem alten Bußgeldkatalog bearbeitet.
- Bereits rechtskräftig abgeschlossene Bußgeldfälle, bei denen die Einspruchsfrist abgelaufen ist, werden entsprechend einer Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren (SMI) nicht wieder neu aufgenommen. Auch mit dem Eingang der Zahlung eines Verwarnungsgeldes ist die Verwarnung wirksam geworden, eine Rückzahlung erfolgt entsprechend nicht. Wie das Landratsamt mitteilt, gibt für die betroffenen Kraftfahrer keine Möglichkeit, das Verfahren mithilfe eines Einspruches wieder zu eröffnen.
- Bereits laufende und anstehende Fahrverbote jedoch werden nicht vollstreckt, wenn es für sie nach dem nun wieder gültigen alten Bußgeldkatalog keine Rechtsgrundlage gibt. Kraftfahrer, die ihren Führerschein schon abgegeben haben, erhalten diesen umgehend durch die Bußgeldstelle des Landkreises Görlitz zurück; eine entsprechende an die Landkreisverwaltung gerichtete Aufforderung ist nicht notwendig. Bei bereits angekündigten Fahrverboten erhalten die betroffenen Kraftfahrer eine schriftliche Mitteilung darüber, dass von einer Umsetzung abgesehen wird.
Die Landkreisverwaltung Görlitz weist außerdem darauf hin, dass bereits gestellte Anträge auf Rückerstattung zeitnah beantwortet werden.
Kommentar:
Das mit dem Tempolimit ist so eine Sache. Manch einer versteht es als Mindestgeschwindigkeit, der Nächste meint, man könnte notorisch etwas schneller sein und manche glauben an die freie Fahrt für freie Bürger, solange keine Geschwindigkeitskontrolle droht. Wie wenig gesetzestreu die deutschen Kraftfahrer sind, kann jeder selbst ausprobieren, indem er sich im Bereich einer Autobahnbaustelle an das Tempolimit hält: Das macht nämlich kaum einer und man fragt sich, warum das geduldet wird.
Und noch eine Neuregelung gehört in die Straßenverkehrsordnung: Hier ist ja neuerdings festgelegt, dass Kraftfahrer innerorts einen Mindestabstand von anderthalb Metern zur Radfahrern einhalten müssen. Leider wurde vergessen, den Radfahrern einen ebensolchen Mindestabstand gegenüber Fußgängern aufzugeben. Erst gestern ist so ein durchgegangener Drahteseltreter auf einem schmalen Abschnitt – vielleicht, wenn überhaupt, gerade so anderhalb Meter breit – eines kombinierten Rad-/Gehweges mit full speed von hinten an mir vorbeigezischt, ohne jede Vorwarnung. Wenn Radfahrer einen Mindestabstand zu Fußgängern von anderhalb Metern nicht einhalten können, dann sollten sie verpflichtet werden, abzusteigen und behenden Fußes vorbeizuschieben,
meint Ihr Thomas Beier
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- Quelle: red
- Erstellt am 29.07.2020 - 12:45Uhr | Zuletzt geändert am 29.07.2020 - 13:19Uhr
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