Zufahrten zum Berzdorfer See werden gesperrt

Zufahrten zum Berzdorfer See werden gesperrtGörlitz, 7. April 2020. Ab Gründonnerstag werden alle Zufahrten zum Berzdorfer See gesperrt. Die Stadt Görlitz ergreift diese Maßnahme vor dem Hintergrund der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, wonach Massenbewegungen mit Fahrzeugen zur Senkung des Infektionsrisikos verhindert werden sollen.

Die Zufahrt zum Nordstrand des Berzdorfer Sees Anfang Februar 2020
Archivbild: © Görlitzer Anzeiger
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Trotz Ausgangsbeschränkung zum Berzdorfer See?

Das vergangene Wochenende hat nach Einschätzung der Stadtverwaltung Görlitz gezeigt, dass durch die zahlreichen Menschen am Seeufer der Mindestabstand zwischen den Personen oft nicht mehr gewährleistet war. Einer der Gründe für die Vielzahl von Besuchern lag, so sieht es die Stadtverwaltung, ganz offensichtlich bei den vielen mit dem Pkw Anreisenden.

Die Sperrungen der Zufahrtstraßen am Berzdorfer See erfolgen in Absprache mit der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) und den Gemeinden Schönau-Berzdorf und Bernstadt und sollen bis zum 19. April 2020 bestehen bleiben. Neben Polizei und Ordnungsamt wird über Ostern zusätzlich ein Sicherheitsdienst am Berzdorfer See im Einsatz sein.

Hier sollen Zufahrten zum Berzdorfer See abgesperrt werden:

    • Zum Nordstrand
    • Strandpromenade
    • Am See (Insel der Sinne)
    • Zufahrt auf den Parkplatz am Bagger
    • Hafenstraße
    • Zum Wasserschloss (Gut am See)
    • Zufahrt auf den Parkplatz Berzdorfer Straße/Lorenzstraße in Tauchritz
    • Tauchritzer Straße (Zufahrt zur Blauen Lagune)

Der Görlitzer Oberbürgermeister Octavian Ursu wirbt um Verständnis für die Sperrungen: "Bei schönem Wetter hat sich immer wieder gezeigt, dass sehr viele Menschen am Berzdorfer See unterwegs sind und es schwierig ist, Abstand zu halten. Mit Blick auf die Osterfeiertage und die gute Wettervorhersage bitte ich deswegen um Verständnis für diese Maßnahme, über deren Notwendigkeit ich mit der Geschäftsführung der LMBV und den Bürgermeistern der Anliegergemeinden einig bin. Lassen Sie uns alle im Sinne der Gemeinschaft denken und zur Verringerung des Ansteckungsrisikos handeln."

Sport und Bewegung im Freien bleiben im Wohnumfeld möglich.

Ausflug zum Berzdorfer See?

Wie die Stadtverwaltung Görlitz mitteilt, bleibt der Berzdorfer See während der Sperrungen weiter mit dem Fahrrad oder zu Fuß erreichbar. Unter strengen Hygieneauflagen und ohne das Angebot von Sitzmöglichkeiten dürfen sogar Eis- und Imbiss-Stände öffnen. "In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal ganz besonders darauf aufmerksam machen, dass alle aufeinander Rücksicht nehmen und das Entstehen von Menschenansammlungen durch das Einhalten der empfohlenen Mindestabstände vermeiden sollen", so Oberbürgermeister Ursu dazu.


Kommentar: Bitte bleiben Sie zu Hause!

Da darf man sich verwundert die Augen reiben: Bis einschließlich dem 19. April 2020 gilt die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2020 und die besagt in § 1 Abs. (1): "Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt." Absatz (2) führt dann die "triftigen Gründe" auf, die für das Verlassen der häuslichen Unterkunft vorliegen müssen.

Hier erlaubt lediglich Punkt 14 "Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs..." – ob der Besuch eines Eisstandes am Berzdorfer See darunterfällt, diese Frage kann sich jeder selbst beantworten. Zwar erlaubt Punkt 9 den "Besuch mobiler Verkaufsstände unter freiem Himmel ... für Lebensmittel ...", aber da ist wohl eher an die Lebensmittelversorgung im Wohnumfeld gedacht als an den Eisgenuss in einem Naherholungsgebiet.

Auch wenn "Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs" ein Gummiparagraph ist, werden mit dem Budenbetrieb am Berzdorfer See unnötige Anreize gesetzt, um die vorläufige Ausgangsbeschränkung zu unterlaufen,

meint Ihr Thomas Beier


Update vom 9. April 2020:
Inzwischen hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht festgestellt, wie "vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs" auszulegen ist (mehr dazu in diesem Artikel im Görlitzer Anzeiger). Demzufolge dürfte der Berzdorfer See zum Zwecke von Sport und Bewegung für Leute, die in einer 15-Kilometer-Zone rund um den See wohnen, ein zulässiges Ziel sein.

Kommentare Lesermeinungen (3)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Sperrung statt Rückstau

Von Seensüchtiger am 09.04.2020 - 20:15Uhr
Die Stadt hat vielleicht ein Ohr am Görlitzer Anzeiger? Jedenfalls ist nun auch die Zufahrt nach Klein Neundorf gesperrt.

Zufahrten zum See

Von J. Paulick am 09.04.2020 - 09:49Uhr
Hallo Seensüchtiger,

manchmal hilft etwas Ortskenntniss, welche eine Verwaltung über das eigene Gemeindegebiet schon haben sollte.

Als Alternative können Sie ja die Umsetzung der Absperrung der "Zufahrt auf den Parkplatz am Bagger" beantragen, die ist nämlich völlig überflüssig. Denn dieser Parkplatz ist kein öffentlicher und bereits vor einem Jahr durch den Verein selbst zufahrtssicher abgesperrt worden.

Wie im großen, so im kleinen …

Rückstau am Berzdorfer See

Von Seensüchtiger am 07.04.2020 - 20:18Uhr
Da freuen wir uns ja auf einen regen Osterverkehr über die einzig freie Zufahrt zur Grube über Klein Neundorf. Halten auch die Fahrzeuge den Abstand von 1,5 Metern beim Parken ein, dürfte "Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs" für die dort Wohnenden schwierig werden. Rettungsgasse durch den Ort wäre dann auch keine mehr möglich. Hoffentlich auch nicht nötig...

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  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 07.04.2020 - 14:15Uhr | Zuletzt geändert am 09.04.2020 - 09:24Uhr
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