Neue Parkregelungen in Görlitz
Görlitz, 31. März 2018. Für Anwohner soll es in Görlitz einfacher werden, eine Parklücke für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Dazu werden zwei Parkzonen verschmolzen, eine andere erweitert.
Abbildung: Die Uferstraße mit dem Uferpark aus Richtung Osten gesehen
Parken rund um die Uferstraße neu geregelt
Damit Anwohner einfacher einen Platz finden, auf dem sie ihr Fahrzeug abstellen können, wird ab Mitte April 2018 das Parken auf dem Lindenweg, der Uferstraße und teilweise auf der Johannes-Wüsten-Straße neu geregelt, indem die Bewohnerparkzone "EP" erweitert wird.
Hier wird das freie Parken durch reines Bewohnerparken "EP" ersetzt:
- auf dem Lindenweg zwischen Nr. 9 und 11a
- auf der Uferstraße zwischen Nr. 14 und 17
- auf der Uferstraße zwischen Nr. 18 und 26
- auf der Uferstraße zwischen Nr. 27 und 29
- auf der Johannes-Wüsten-Straße zwischen Nr. 15 und 19
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass sich durch die Bevorrechtigung die Situation für die Anwohner deutlich verbessert und sieht den innerstädtischen Wohnstandort aufgewertet.
Die Neuregelung ist die zweite Maßnahme der neuen innerstädtischen Parkraumkonzeption.Ende November 2017 waren bereits größere Anpassungen der Beschilderung auf der Elisabethstraße, der Klosterstraße und teils am Marienplatz erfolgt.
Verschmelzung der Bewohnerparkzonen LP und DS
Ab Anfang April 2018 wird die Bewohnerparkzone "DS" (Dresdner Straße) in die Zone "LP" (Lutherplatz) eingegliedert. Für das kommende Jahr werden Bewohnerparkausweise für die Parkzone "DS" damit nicht mehr vergeben, hier gilt dann "LP", wofür auch die noch "DS"-Anwohner Bewohnerparkausweise beantragen können. Bereits erteilte "DS"-Bewohnerparkausweise brauchen nicht umgeschrieben zu werden, sie gelten dann auch in "LP".Durch die Verschmelzung steigt die Zahl der möglichen Parkflächen für den einzelnen Anwohner, weil nun auch in der früheren jeweils anderen Parkzone geparkt werden darf. Für eine Übergangszeit wird die Ausschilderung der Zone "DS" mit "LP" ergänzt.
Diese Neuregelung ist die dritte Maßnahme der neuen innerstädtischen Parkraumkonzeption.
Außernachrichtlich:
Woher bekommt man einen Bewohnerparkausweis?
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde. Das städtische Sachgebiet Straßenverkehr ist allerdings in Bezug auf bürgerfreundliche Digitalisierung nicht etwa hinterm Mond, sondern außerhalb des Sonnensystems: Hier muss der Bürger jedes Jahr persönlich antreten, um seinen Antrag auf einen Parkausweis zu stellen. Den kriegt er allerdings nur, wenn er die damit jährlich anfallende Verwaltungsgebühr von 30 Euro gleich cash auf den Tisch legt (bargeldloser Zahlungsverkehr: Fehlanzeige). Wer seinen Antrag auf einen Parkausweis nur per Post oder Fax einreicht, geht leer aus.Zu den bei der Antragstellung vorzulegenden Unterlagen äußert sich die Stadtverwaltung widersprüchlich: Mal sind es
- Variante 1: "Personalausweis oder Meldebestätigung (nicht älter als 6 Wochen)", mal
- Variante 2: "Personalausweis, Reisepass und Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)".
In jedem Fall sollte man bei der persönlichen Antragstellung außerdem noch dabei haben:
- den Kraftfahrzeugschein (offizielle Bezeichnung seit 2005: Zulassungsbescheinigung, wobei die "Zulassungsbescheinigung Teil 1" der frühere Fahrzeugschein ist und die "Zulassungsbescheinigung Teil 2" der Fahrzeugbrief),
- gegebenenfalls eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die dauernde Nutzung inklusive Begründung (siehe Formulardownload unten),
- gegebenenfalls eine Bescheinigung des Halters über die dauernde Nutzung inklusive Begründung (siehe Formulardownload unten),
- eine von dem Berechtigten an einem Bewohnerparausweis unterzeichnete Vollmacht, wenn eine andere Person den Parkausweis beantragt. Das gilt auch für Eheleute, wie Variante 2 ausweist.
Jeder Bewohner erhält einen Parkausweis, auch Sonderparkberechtigung genannt, für nur ein einziges auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug, wenn er dafür keine andere Parkmöglichkeit in zumutbarer Entfernung wie beispielsweise eine Garage oder einen Stellplatz besitzt. Ein entsprechendes Negativ-Attest braucht bei der Antragstellung offenbar jedoch nicht vorgelegt werden, was eine Reserve für die Steigerung des Aufwands darstellt.
Weitere Bedingung ist, in der Parkzone zu wohnen und außerdem mit dem Hauptwohnsitz dort gemeldet zu sein. Ferner muss der Antragsteller der Fahrzeughalter sein oder das Fahrzeug eines anderen Halters "ständig und ausschließlich" nutzen.
Für die Bearbeitung des Antrags aus einen Parkausweis erhebt die Verwaltung Bearbeitungsgebühren in Form einer Verwaltungsgebühr. Offenbar macht der Antrag auf einen für zwölf Monate gültigen Parkausweis (30 Euro) doppelt so viel Bearbeitungsaufwand wie der auf einen Parkausweis, der nur ein halbes Jahr gilt (15 Euro, siehe obige Variante 2). Änderungen kosten fünf Euro.
Sitz und Sprechzeiten des Sachgebiets Straßenverkehr:
Hugo-Keller-Straße 14, Zimmer 266, 02826 Görlitz
- dienstags von 9 bis 12 und von 13 bis 18 Uhr
- donnerstags von 9 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr
- freitags von 9 bis 12 Uhr
Service!
Download des Antragsformulars


Kein Parkplatz
Von Bernd Lange am 28.10.2019 - 11:19Uhr
Guten Tag,
ich bin Bewohner der Hilgerstraße in Görlitz. In der Woche ist hier für Anwohner kein Parkplatz zu bekommen, da von der Dekra und auch Polizisten hier ihre Fahrzeuge parken. Also müssen wir immer Runden fahren und schauen, wo etwas frei wird und das ist nicht nur nervig, sondern auch nicht gerade umweltfreundlich. Durch die Dauerbaustelle Jugendzentrum fehlen auch noch Parkplätze. Kann da eine Regelung geschaffen werden, dass wir als Bewohner einen Parkplatz bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Lange

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- Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger, Karte: Quelle Stadtverwaltung Görlitz
- Erstellt am 31.03.2018 - 04:59Uhr | Zuletzt geändert am 31.03.2018 - 07:00Uhr
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