Görlitz führt 24-Stunden-Parkscheine ein
Görlitz, 16. Februar 2018. 24-Stunden-Parkscheine zum Preis von zehn Euro werden ab dem 19. Februar 2018 im Bürgerbüro in der Jägerkaserne während der Öffnungszeiten verkauft. Die Parkscheine gelten ab dem Zeitpunkt der Ausgabe bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem die Gebührenpflicht auf kostenpflichtigen Parkstellflächen im Görlitzer Stadtgebiet beginnt. "Die Parkscheine berechtigen jedoch nicht Anwohnerstellflächen, Kurzzeitparkplätze oder andere Flächen in Anspruch zu nehmen", so ein Hinweis aus der Görlitzer Stadtverwaltung. Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung seien zu beachten. Entsprechende Hinweise enthält die Rückseite der Parkscheine.
Abbildung oben: Der Redaktionstrabi des Görlitzer Anzeigers gehört zu jenen Fahrzeugen, die durch das Lösen eines Tagestickets vorübergehend ihren Wert verdoppeln.
Genau gucken, ob sich das neue Tagesticket für den Kraftfahrer rechnet
Beispielsweise Beherbergungsbetriebe können die Parkscheine auf Vorrat kaufen und müssen dann die Startzeit der Gültigkeit jeweils eintragen. Einen Preisaufschlag dürfen sie für die Tagestickets nicht nehmen.
Mit Ausnahme der Freitage und Sonnabende ist außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros das Parken in der Stadt Görlitz auf allen gebührenpflichtigen Parkstellflächen grundsätzlich kostenfrei möglich, denn die Parkstellflächen sind im Tarifgebiet 1 und 2 montags bis freitags nur in der Zeit von 9 bis 19 Uhr und sonnabends ausschließlich im Tarifgebiet 1 in der Zeit von 9 bis 16 Uhr kostenpflichtig. An Sonn- und Feiertagen hiingegegen ist das Parken generell kostenfrei. Entsprechend benötigen Wochenendgäste, Spätanreisende oder Fahrzeugführer, die lediglich am Abend ihr Fahrzeug abstellen, grundsätzlich keinen bzw. je nach Abstellort nicht zwingend einen 24-Stunden-Parkschein.
Tarifgebiet 1:
Klosterplatz, Klosterstraße, Elisabethstraße, Hospitalstraße (zwischen Jakobstraße und Berliner Straße), Jakobstraße (zwischen Hospitalstraße und Postplatz), Konsulstraße, Marienplatz, Obermarkt, Postplatz, Schützenstraße, Wilhelmsplatz, Berliner Straße, Schulstraße
Tarifgebiet 2:
Übrige Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet, die mit Parkscheinautomaten ausgestattet sind, insbesondere zur Zeit folgende Straßen: Demianiplatz, Augustastraße, Bahnhof, Dr.-Friedrichs-Straße, Dresdener Straße, Hartmannstraße, Hospitalstraße (zwischen Krölstraße und Berliner Straße), Jakobstraße (zwischen Bahnhofstraße und Hospitalstraße), Luisenstraße, Salomonstraße.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros in der Jägerkaserne, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz:
- Montag: 7 bis 19 Uhr
- Dienstag: 7 bis 19 Uhr
- Mittwoch: 7 bis 19 Uhr
- Donnerstag: 7 bis 19 Uhr
- Freitag: 7 bis 14 Uhr
Schön zu wissen:
Mit Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Görlitz auf Stadtratsbeschluss vom 30. November 2017 wurde ein 24-Stunden-Tagestarif für das Parken auf kostenpflichtigen Stellflächen in der Stadt Görlitz eingeführt – eine generelle Neuerung in der Parkgebührenordnung. Er richtet sich vorrangig an den Bedürfnissen von Tagesgästen und Touristen aus. Diese sollen die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug zum Beispiel am Ort ihrer Unterkunft abzustellen, aber gegebenenfalls auch während des Tages an unterschiedlichen Orten zu parken, ohne jedes Mal erneut einen Parkschein lösen zu müssen. Der Tarif steht aber selbstverständlich jedermann, also auch den Görlitzern und Pendlern offen. Dies ist schon aus rechtlichen Gründen zwingend erforderlich.
Warum gibt es überhaupt gebührenpflichtige Parkplätze?
Die gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung, wie es im Amtsdeutsch heißt, verfolgt zwei Ziele. Zum einen soll durch eine Limitierung der Höchstparkzeit – in Görlitz grundsätzlich auf vier Stunden – und die Erhebung von Gebühren auf den vorhandenen Stellplätzen eine Erhöhung der Umschlaghäufigkeit erreicht werden, zum anderen soll die Attraktivität alternativer Stellflächen beispielsweise in Randbereichen und Parkhäusern steigen. Auch der Öffentliche Personennahverher (ÖPNV) soll besser ausgelastet werden.
Der Tagestarif befreit de facto von der sonst geltenden Höchstparkdauer. Die Höhe der Parkgebühr muss demzufolge sicherstellen, dass dadurch keine Nachteile für andere Nutzer und vor allem die Bewohner entstehen. Letzteres ist mit Blick auf die Umsetzung des Parkraumkonzepts und der damit einhergehenden Aufhebung der bisherigen räumlichen Trennung von Bewohnerparkbereichen und der gebührenpflichtigen Stellflächen von besonderer Bedeutung. Deshalb wurde eine Gebührenhöhe von zehn Euro festgelegt.
Was kostet das Parken auf kostenpflichtigen Stellplätzen an öffentlichen Straßen in der Stadt Görlitz?
- Tarifzone 1:
- 15 Minuten: kostenfrei
- je halbe Stunde 0,50 Euro, also vier Euro für vier Stunden Höchstparkdauer
- Tarifzone 2:
- 15 Minuten kostenfrei
- je halbe Stunde 0,30 Euro, also 2,40 Euro für vier Stunden Höchstparkdauer
Rechenexempel:
Für Übernachtungsgäste, die zum Beispiel gegen 15 Uhr in Görlitz ankommen und am darauffolgenden Tag mittags um 12 Uhr wieder abreisen, rechnet sich so ein 24-Stunden-Parkschein nicht, denn folgende Gebühren würden anfallen:
- am Ankunftstag von 15 bis 19 Uhr = 4 Stunden,
was je nach Tarifzone vier Euro oder 2,40 Euro entspricht - am Abreisetag von 9 bis 12 = drei Studen,
was drei Euro bzw. 1,80 Euro an Parkgebühren erfordern würde.
Andersrum: Erst wenn ein Fahrzeug über die Höchstparkdauer von vier Stunden am Tag an ein und derselben Stelle verbleiben soll oder ein Tagesaufenthalt von mindestens 9 bis 19 Uhr geplant ist, empfiehlt sich der Erwerb des 24-Stunden-Parkscheins.
Gibt es kostenfreie Parkplätze?
Zwei Park+Ride-Plätze mit Umsteigestellen zum ÖPNV stehen zur Verfügung. Diese befinden sich im Süden der Stadt in Görlitz-Weinhübel innerhalb der Wendeschleife der Straßenbahn sowie im Norden der Stadt in Görlitz-Königshufen an der Straßenbahnendstelle Am Wiesengrund.
Parkleitsystem:
Mit einem Parkleitsystem werden die Kraftfahrer auf die Parkmöglichkeiten in der Stadt Görlitz hingeiwesen. Insgesamt haben die Parkplätze, die sich speziell an Tagesgäste, Touristen und Besucher der Neißestadt richten, eine Kapazität von etwa 1.200 Fahrzeugen.
Tipp des Ordnungsamtes:
In der Altstadt dürfen ausschließlich Anwohner parken.
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- Quelle: red | Foto Trabant: © Görlitzer Anzeiger, Foto parkende Autos: Arcaion / Henryk Niestrój, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 15.02.2018 - 22:32Uhr | Zuletzt geändert am 15.02.2018 - 23:46Uhr
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