B178n bei Weißenberg: es dauert noch

Dresden | Weißenberg / Wóspork, 22. April 2016. Beim Neubau von Straßen scheint der eigentliche Straßenbau den geringsten Aufwand zu machen. Bereits im Jahr 2010 wurde das Planfeststellungsverfahren für die B178n zwischen der Autobahn-Anschlussstelle Weißenberg und Nostitz (Staatsstraße S112) beantragt. Aktuelles Ziel: Im Jahr 2017 soll eine Vorauswahl zur Trassenführung stattfinden. Fest steht: vierspurig - wie ursprünglich geplant - wird die nicht, da haben auch Proteste von Unternehmern und Politikern vor allem aus dem Süden des Landkreises Görlitz nichts genützt.

Anzeige
cms[SKYSCRAPER]

Rund um Weißenberg werden Umweltkartierungen für Neuplanung der Bundesstraße B 178n durchgeführt

Anfang Juli 2015 informierte das Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), dass der Bedarf für die bisher im Planfeststellungsverfahren beantragte vierstreifige Verkehrsanlage der B178 Abschnitt 1.1 Autobahn 4 bis S 112 (Nostitz) nicht nachgewiesen werden kann. Auf Grund der bestehenden Rechts- und Planungslage wurde festgelegt, den Umplanungsprozess zu einem 3-streifigen Straßenquerschnitt umgehend zu beginnen.

Am 22. April 2016 fand dazu ein Treffen mit den örtlichen Interessenvertretern unter Leitung von Verkehrsstaatssekretär Dr. Hartmut Mangold im SMWA statt. Dabei informierte die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH über den aktuellen Arbeitsstand und die weiteren Schritte der Planung im Abschnitt 1.1.

So geht es weiter

Zur Erarbeitung der neuen Planungsunterlagen sind zunächst die Prüfung von weiteren Alternativtrassen und eine Aktualisierung der Umweltplanungen notwendig. Damit hatte das SMWA im Sommer 2015 die Planungsgesellschaft DEGES beauftragt. Die erste Stufe der ergebnisoffenen Variantenuntersuchung wurde auf dem heutigen Treffen vorgestellt. Diese enthält alle von den bisherigen Einwendern und Beteiligten im Baurechtsverfahren vorgetragenen Alternativtrassen.

Inzwischen begannen im Auftrag der DEGES die Arbeiten zur erforderlichen Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sowie der Artenkartierungen rund um Weißenberg. Mitte 2017 sollen dann die Unterlagen zur Vorauswahl der bevorzugten Variante vorliegen. Diese wird das SMWA mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) abstimmen.

Das lief bisher


Der Neubau der B 178 zwischen Zittau und der Autobahn A4 ist nach der A 72 Chemnitz – Leipzig das Verkehrsprojekt mit der höchsten Priorität im Freistaat. Das Planfeststellungsverfahren zum Bauabschnitt 1.1 (BAB 4, Anschlussstelle Weißenberg bis Nostitz) wurde im Januar 2010 beantragt. Aufgrund zahlreicher Einwendungen wurden Planänderungen erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen wurden geprüft, ausgewertet und mit den Betroffenen erörtert. Insbesondere die abnehmende Verkehrsentwicklung hat die Planung des Projekts überholt. Von ehemals ca. 17.500 Kfz/24h (Prognosehorizont 2020) sind die prognostizierten Verkehrsmengen auf nur noch ca. 12.500 Kfz/24h Prognosehorizont 2025) gesunken.

Hinzu kommt eine immer strengere Rechtsprechung gegen Trassen, die europäische Naturschutzgebiete queren. Diese Faktoren wurden gemeinsam mit vielen anderen von der Planfeststellungsbehörde im Rahmen des gebotenen Interessensausgleiches sorgfältig abgewogen. Im Ergebnis der Abwägung teilte die Landesdirektion im Januar 2015 mit, dass der bisher geplante vierstreifige Straßenneubau nicht gerichtsfest planfestgestellt werden kann.

Das wird zur Umweltverträglichkeit untersucht

Im Zuge der Umweltverträglichkeitsstudie werden folgende Schutzgüter gutachterlich untersucht und bewertet:

    • Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit,
    • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
    • Boden, Wasser, Luft und Klima,
    • Landschaft
    • Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
    • die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
    Weitere Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsstudie sind der Artenschutzfachbeitrag, die SPA-Verträglichkeitsprüfungen (betreffend die europäischen Vogelschutzgebiete) und die FFH-Verträglichkeitsprüfungen (entsprechend europäischer Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie).Die Begutachtung basiert auf der Biotoptypen- und Nutzungskartierung. Hierzu erfolgen in dieser Vegetationsperiode (Februar bis November 2016) in einem ca. 2.200 Hektar großen Gesamtuntersuchungsgebiet die Erfassungen von beispielsweise
    • Avifauna (Brut- und Rastvogelkartierung, Nahrungsgäste),
    • Säugetieren (Groß- und Mittelsäuger),
    • Fledermäusen,
    • Amphibien und Reptilien,
    • Libellen,
    • Käfern und
    • Fischen.
    Mehr:Offener Brief von Dr. Stephan Meyer (MdL) an Verkehrsminister Dulig vom 5. Februar 2015

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: red
  • Erstellt am 22.04.2016 - 10:51Uhr | Zuletzt geändert am 06.07.2018 - 11:00Uhr
  • drucken Seite drucken