Steuern und Versicherung beim Motorrad
Görlitz, 7. Januar 2016. Ein eigenes Motorrad ist der Jugendtraum vieler, allerdings hat man im Alter von 18 Jahren selten das Kleingeld, Auto und Motorrad gleichzeitig zu finanzieren. Wer vor dem 1. April 1980 seinen Führerschein gemacht hat, hat es seit 2013 leichter, einen Motorradführerschein nachzuholen, da in den alten Führerscheinen bereits eine Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder und Roller mit höchstens 125 Kubikzentimetern Hubraum und 11 kW/15 PS inkludiert ist. Doch mit wie hohen Kosten muss man bei einem eigenen Motorrad jährlich rechnen?
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Auf den Hubraum kommt es an
Die Kfz-Steuer für Motorräder berechnet sich seit 1955 stets auf dieselbe Art und Weise. Während bei der Berechnung der Auto-Steuer auch die Abgasklasse eine wichtige Rolle spielt, kommt es bei Motorrädern lediglich auf den Hubraum an. Halter von Klein- oder Leichtkrafträdern bis zu 11 kW und 15 PS müssen gar keine Steuern bezahlen. Hier wird davon ausgegangen, dass die Verwaltungsgebühren höher wären als die Steuer, weshalb auf diese verzichtet wird. Eine Kfz-Versicherung ist aber auch für sie vorgeschrieben.
Die Höhe der Steuern von Zweirädern über 15 PS ermittelt sich nach einem einfachen Schlüssel: Für jede angefangenen 25 ccm Hubraum zahlt der Fahrzeughalter derzeit etwa 1,84 Euro pro Jahr. Bei einem Motorrad mit einem Hubraum von bis zu 500 ccm entspräche dies einem jährlichen Beitrag von knapp 37 Euro. Für größere Bikes mit einem Hubraum von 1000 ccm zahlt der Halter knapp 74 Euro im Jahr. Eine genaue Aufschlüsselung nach Größe des Hubraumes findet sich hier.
Wer ein altes Motorrad sein Eigen nennt, kann es unter bestimmten Bedingungen als Oldtimer klassifizieren lassen. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und vorwiegend aus Originalbauteilen bestehen. Die Oldtimerklassifizierung ist allerdings nur sinnvoll, wenn das Zweirad einen Hubraum von mindestens 650 ccm besitzt. Erst dann ist die jährliche Oldtimerpauschale von 46 Euro günstiger als die regulären Steuerpauschalen.
Motorradversicherung gut vergleichen
Bei der Anmeldung seines Motorrads muss man, genau wie beim Auto, eine gültige Kfz-Versicherung vorweisen. Hier gibt es leider große Preisunterschiede, sodass sich Halter vorab gut informieren und Anbieter vergleichen sollten. Allerdings ist die Versicherung eines Motorrads in der Regel deutlich günstiger als die eines Autos. Für Klein- und Leichtkrafträder sowie Roller gibt es bisher noch keine Regionalklassen, hier wird lediglich nach Schadensfreiheitsstaffeln geclustert. Für größere Motorräder wird dagegen nach Regionalklassen unterschieden. In der Regel reicht es bei Motorrädern aus, eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Eine Vollkaskoversicherung wäre deutlich teurer und rechnet sich somit nur bei sehr hochpreisigen Modellen.



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- Quelle: red | Foto: © Flickr "BMW F 800 R", Foto: Franc, Lizenz: CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten.
- Erstellt am 07.01.2016 - 13:16Uhr | Zuletzt geändert am 07.01.2016 - 14:02Uhr
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