Diskussion um Bußgeldbescheid geht weiter
Dresden | Landkreis Görlitz, 28. Juli 2014. Matthias K. aus Dresden bleibt auch nach einer polizeilichen Stellungnahme konsequent bei seiner Meinung: Wer gar keine Chance hat, von einem Tempolimit zu erfahren, kann auch nicht für eine Geschwindigkeitsübertretung belangt werden. Oder etwa doch?
eMail an die Polizeidirektion Görlitz
Über den Vorfall auf der Straße nach Zentendorf an der Kulturinsel Einsiedel hatte der Görlitzer Anzeiger am 24. Juli 2014 berichtet.
Das Problem nochmals kurz auf den Punkt gebracht: Wer aus Richtung Zentendorf auf den Parkplatz der Kulturinsel Einsiedel fährt, passiert bis zur Parkplatzeinfahrt einen Tempo-50-Abschnitt. Muss man daraus schlussfolgern, dass bei der Rückfahrt nach dem Verlassen des Parkplatzes ebenfalls Tempo 50 gilt?
Hier unterscheiden sich die Meinungen. Matthias K. meint, dass bei einer Weiterfahrt in Richtung Rothenburg die Begrenzung auf 50 Stundenkilometer selbstverständlich weitergelte, aber eben nicht automatisch in der Gegenrichtung nach Zentendorf. Aber genau da war er "geblitzt" worden.
Per eMail an die Polizeidirektion Görlitz hat er das am 26. juli 2014 nochmals verdeutlicht:
Sehr geehrter Herr Demme,
„Für den Verkehrsexperten Peter Demme ist das aber rechtlich in Ordnung. „Wenn ich auf den Parkplatz abbiege, weiß ich, dass ich vorher nur 50 km/h fahren durfte“, sagt der Sachbearbeiter Verkehr in der Polizeidirektion Görlitz. Noch mal auf dem Parkplatz hinzuweisen, dass „draußen“ nur 50 km/h erlaubt sind, ist möglich, aber nicht zwingend.“
So werden Sie in der SZ – ich gehe davon aus richtig - zitiert. Da muss ich Ihnen leider was diesen Fall betrifft widersprechen.
Wer von Zentendorf kommend (links) in den Parkplatz einbiegt, weiß nur, dass er in seiner Fahrtrichtung nur 50 km/h fahren durfte. Wenn er den Parkplatz wieder verlässt und nach links abbiegt, haben Sie recht. Biegt er jedoch, wie in meinem Fall, nach rechts ab, also Richtung Zentendorf zurück, liegen Sie falsch mit Ihrer Behauptung. Denn die Verkehrseinschränkungen aus der Gegenrichtung, also Richtung Zentendorf, hat er ja gar nicht sehen können. Deswegen auch mein Verdacht der Abzocke, weil ja gerade die von weiter her über die BAB und Zentendorf ankommenden und zurückfahrenden Besucher betroffen sind.
Es geht mir im Übrigen nicht um die Verkehrsbeschränkung an sich. Die halte ich durchaus bei den gegebenen Verhältnissen für angebracht. Es geht aber nicht an, vom Parkplatz rechts abbiegende (ortsfremde) Kraftfahrer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu belangen, die sie rechtlich gar nicht begangen haben.
Außerdem bin ich immer noch der Meinung, dass das Aufhebungsschild nicht über 300 m, sondern unmittelbar nach der Gefahrenstelle, also kurz nach dem Parkplatz FR Zentendorf stehen sollte. Damit würden bei einem am Parkplatz aufgestellten Blitzer die Richtigen erwischt, nämlich die an der Gefahrenstelle zu schnell fahrenden – und alle Abzock-Verdächtigungen wären vom Tisch!
In dem Artikel des Görlitzer Anzeiger ist der von mir gemeinte Verkehrsverlauf sehr schön skizziert, siehe... (Zitat Ende)
Kommentar:
Schau`n wir mal, ob demnächst an der Kulturinselparkplatzausfahrt in Richtung Zentendorf ein Tempo-50-Schild steht.
In diesem Fall sollte aber das Görlitzer Landratsamt seinen Bußgeldbescheid leise weinend zurücknehmen, sich entschuldigen und Herrn K. dafür danken, dass durch seinen Hinweis einem Rechtsmangel abgeholfen werden konnte.
Aus Kraftfahrersicht ist das Tempo 50 in Richtung Rothenburg/O.L. nämlich logisch, weil es die gefährlichere Straßenseite mit Gehweg und Trollpforte der Kulturinsel Einsiedel betrifft - Gefährungen, die auf den ersten Blick in der Gegenrichtung so nicht bestehen. Dass allerdings Tempo 50 auch hier angebracht ist, bleibt unbestritten, denn die Kulturinsulaner investieren auch jenseits der Straße immer mehr, wie man im Video sieht.
Allzeit gute Fahrt ohne Raserei
wünscht Ihr Fritz R. Stänker
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- Quelle: red | Grafik: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 28.07.2014 - 07:58Uhr | Zuletzt geändert am 28.07.2014 - 08:36Uhr
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