Unsichtbare Tempo-50-Zone?

Dresden | Landkreis Görlitz, 24. Juli 2013. Da staunte unser Leser Matthias K. aus Dresden nicht schlecht, als er nach einem Besuch der Kulturinsel Einsiedel nach dem Verlassen des Parkplatzes in Richtung Zentendorf bei einer Geschwindigkeitskontrolle "geblitzt" wurde - war er sich doch keiner Schuld bewusst. Als nach vier Wochen jedoch ein Bußgeldbescheid des Landratsamtes Görlitz über 70 Euro zuzüglich 25 Euro Gebühr plus 3,50 Euro "Auslagen Verwaltung", summa summarum 98,50 Euro, garniert mit einem Flensburg-Punkt, eintrudelte, machte er sich noch einmal auf den Weg zur Kulturinsel und stellte fest: Ein Tempolimit auf 50 Stundenkilometer wird zwischen Parkplatzausfahrt in Richtung Zentendorf und einem dann folgenden Aufhebungszeichen gar nicht angezeigt. Wie soll er dann Kenntnis davon haben?

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"Ja, derfn diedn das?" (Friedrich August III., letzter König von Sachsen)

Für die amtliche Ordnung auf dieser Straße sorgt das Landratsamt Görlitz mit seinem Ordnungsamt. Ob da alles in Ordnung ist, scheint Matthias K. ungewiss, interpretiert das landkreisliche Amt den Straßenabschnitt ihm gegenüber doch als Tempozone, wogegen K. sich wehrt. Der vertritt vielmehr die Position, dass, wer von der Autobahn A4 zur Kulturinsel fährt und dort parkt, überhaupt nicht wissen kann, dass auch in Gegenrichtung - also auf der von der eigentlichen Kulturinsel und dem Gehweg abgewandten Seite - ebenfalls ein Tempolimit besteht.

Sein Eindruck ist, dass hier Besucher der Kulturinsel - wie er in den zum Download bereitgestellten Unterlagen schreibt - "ganz bewusst im großen Stil abgezockt werden". Starker Tobak, der allerdings möglicherweise wirklich erst durch den Übereifer des Amtes zum Glimmen gebracht wird und nun stinkt.

Da sind wir aber gespannt, wie das ausgeht,

meint Ihr Fritz R. Stänker

Download!
"Ordnungsamt des Landkreises - Abzocke von Urlaubsgästen"
und "Einspruch gegen Bußgeldbescheid" von Matthias K.
(ca. 227KB)


Hinweis: Die im Einspruch erwähnte Kartenbeilage kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht veröffentlich werden.

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  • Erstellt am 23.07.2014 - 13:40Uhr | Zuletzt geändert am 23.07.2014 - 22:16Uhr
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