Beachten bei ILE-Förderung und Hochwasser

Markersdorf, 13. Juni 2013. Auf kurze Fristen bei der Schadensmitteilung bei Hochwasser- und Unwetterschäden an Objekten, die über die Förderrichtlinie "Integrierte ländliche Entwicklung" (ILE) bezuschusst wurden, weist die Webseite der Gemeinde Markersdorf hin.

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Nur zehn Tage Meldefrist

Im Schadensfall sollte man schnellstens die Bewilligungsstelle beim Landkreis Görlitz in Löbau kontaktieren - die Frist beträgt nur zehn Tage.

Erfahren Sie mehr auf www.markersdorf.de vom 13. Juni 2013:
Zum Hochwasser bei ILE-geförderten Objekten

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  • Quelle: red | Foto: BeierMedia.de
  • Erstellt am 13.06.2013 - 01:29Uhr | Zuletzt geändert am 13.06.2013 - 01:38Uhr
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