Schornsteinfeger selbst auswählen

Dresden. Das ab 2013 gültige Schornsteinfeger-Handwerksgesetz erlaubt unter anderem, dass Hauseigentümer selbst einen Schornsteinfeger auswählen können, um ihn mit dem Kehren des Schornsteins, der Überprüfung der Abgaswege und der Immissionsschutzmessung zu beauftragen. Darauf weist die Handwerkskammer Dresden hin. Auch andere Betriebe, wie etwa Heizungsbauer, können diese Leistungen anbieten, wenn sie über die nötige Zusatzqualifikation verfügen. Der zu beauftragende Betrieb muss aber beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und bei der Handwerkskammer registriert sein. Mit dieser Neuregelung ist nicht mehr nur allein der Bezirksschornsteinfeger für Feuerungsanlagen in seinem Bezirk zuständig.

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Neue Formblätter und mehr Verantwortung für Hauseigentümer

"Für die Hauseigentümer bedeutet dies vor allem eine größere Eigenverantwortung. Sie müssen sich künftig selbst darum kümmern, dass ihre Heizungsanlage regelmäßig von entsprechend qualifizierten Personen gekehrt und überprüft wird", weist Dr. Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden, auf die Konsequenzen hin.

Außerdem weist Brzezinski auf neue Pflichten hin: "Der Hauseigentümer muss anhand spezieller Formblätter seinem Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachweisen, dass die geforderten Arbeiten durchgeführt wurden. Die Verantwortung und damit das verbundene Risiko für die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung liegt nun beim Eigentümer." Wenn diese Formulare nicht fristgerecht eingehen, müsse der Bezirksschornsteinfeger die nicht erledigten Arbeiten der Behörde weitermelden.

Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 29.12.2012 - 01:55Uhr | Zuletzt geändert am 29.12.2012 - 01:55Uhr
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