Kleineinleiter müssen zahlen

Görlitz-Zgorzelec. Durch den Freistaat Sachsen wird von der Stadt Görlitz eine Abgabe für Kleineinleitungen für die Grundstücke erhoben, welche nicht an die zentrale Abwasserentsorgung der Stadtwerke angeschlossen sind und deren Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben nicht ordnungsgemäß entsorgt werden oder deren Anlagen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

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Erhebung der Kleineinleitungsabgabe für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

Erhebung der Kleineinleitungsabgabe für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

Auf Grundlage der im Jahr 2010 verabschiedeten Kleinleinleitungsabgabensatzung der Stadt Görlitz erfolgt erstmalig die Weiterberechnung dieser Abgabe für Kleineinleitungen aus dem Veranlagungsjahr 2006 an die betreffenden Grundstückseigentümer.

Dazu werden in den nächsten Tagen die Bescheide an die Grundstückseigentümer durch die Stadt Görlitz verschickt, in denen weitere Informationen enthalten sind.

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  • Erstellt am 14.01.2011 - 04:15Uhr | Zuletzt geändert am 14.01.2011 - 04:15Uhr
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