Weiter Abwrackprämie für Heizkessel
Sachsen. Das Sächsische Kabinett hat am 10. November 2009 zusätzliche Fördermittel für die Richtlinie „Energieeffizienz und Klimaschutz“ in Höhe von 40 Millionen Euro beschlossen. Mit dem Förderprogramm werden energiesparende und umweltschonende Projekte wie der Neubau und die Sanierung von Passivhäusern, Solarthermie, Fotovoltaik, Blockheizkraftwerke, energieeffiziente Straßenbeleuchtungen und der Heizkesseltausch gefördert.
Kabinett beschließt Mittelaufstockung bei Förderrichtlinie „Energieeffizienz und Klimaschutz“
„Vor allem die Abwrackprämie für alte Heizkessel hat bisher all unsere Erwartungen deutlich übertroffen“, sagte Umweltminister Frank Kupfer heute in Dresden. „Mit diesem zusätzlichen Geld können wir die nach wie vor sehr erfolgreiche Maßnahme zunächst fortführen“, so der Minister weiter.
Seit Mai dieses Jahres fördert der Freistaat den Austausch veralteter Öl- und Gaskessel in moderne Brennwertgeräte mit bis zu 1.250 Euro pro Kessel.
Bisher wurden bei der Sächsischen Aufbaubank rund 15.000 Anträge eingereicht. Über 12.300 wurden davon bereits bewilligt. „Die damit gebundenen Fördermittel in Höhe von rund 16 Millionen Euro haben das Fünffache an Investitionen ausgelöst. Investitionen, die fast ausschließlich an lokale Unternehmen geflossen sind. Mit dieser Entscheidung hat Sachsens Staatsregierung deshalb nicht nur einen großen Schritt zur Erfüllung der Klimaschutzziele getan, sondern auch einen ganz wesentlichen Beitrag für die Wirtschaftsförderung in Sachsen geleistet“, betonte Kupfer.
Finanziert wird die Aufstockung der Förderrichtlinie „Energieeffizienz und Klimaschutz“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Die Mittel waren bisher für Hochwasserschutzmaßnahmen geplant, die aber wegen langer Planungszeiträume verschoben werden müssen.
Antrags- und Bewilligungsstelle:
Sächsische Aufbaubank
http://www.sab.sachsen.de
Fachliche Beratung:
Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH
http://www.saena.de
Erneuerung von Heizkesseln
Von Hermann Schwiebert am 17.11.2009 - 15:20Uhr
Eine sehr gute Maßnahme, den regionalen Handwerkern sowie Eigentümern gleichermaßen zu helfen.
In diesem Zusammenhang sollte vielleicht erwähnt werden, daß zusätzlich bei der Hausbank KfW-Mittel beantragt werden können. Nachfolgend ein Auszug aus den Bedingungen zum Programm "Wohnraummodernisierung - Standard (Programm 141):
STANDARD-Maßnahmen
1. Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden...
... Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen. Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.
Eine Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten,
max. 100.000 Euro pro Wohneinheit
Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre
Kreditlaufzeit: bis zu 10 Jahre/Tilgungsfreijahre: mind. 1 höchstens 2 Jahre (10/2)
bis zu 20 Jahre/mind. 1 höchstens 3 Jahre (20/3)
bis zu 30 Jahre/mind. 1 höchstens 5 Jahre (30/5)
Die kompletten Bedingungen können unter
http://www.kfw-foerderbank.de/
nachgelesen werden.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 11.11.2009 - 09:55Uhr | Zuletzt geändert am 11.11.2009 - 09:59Uhr
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