Neue Wohnraumförderung
Sachsen. In mehreren Bürgermeisterkonferenzen im gesamten Freistaat Sachsen stellt Innenminister Albrecht Buttolo die neuen Förderrichtlinien zum Städtebau und zur Wohnraumförderung vor: „Alte Städte erhalten sich nicht von selbst. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, diese Häuser zu kaufen, zu sanieren und möglichst selbst zu nutzen. Das ist die Voraussetzung für lebendige Innenstädte. Ich fordere daher die Kommunen auf, ein Maximum an Fördermitteln an private Dritte auszureichen. Eine Stadt mit perfekt gepflasterten Straßen, die von Leerstand gesäumt sind, können wir alle nicht wollen.“
Finanzielle Sicherheit für Kreditnehmer
In den Programmen der Städtebauförderung werden Finanzhilfen von Bund, Land und Kommune ausgereicht. Für die unterschiedlichen städtischen Problemlagen werden unterschiedliche Programme angeboten. Es sind dies:
• Städtebauliche Entwicklung (SEP)
• Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP)
• Soziale Stadt (SSP)
• Aufwertung im Stadtumbau (SUMO-A)
• Rückbau im Stadtumbau (SUMO-R)
Mit der neuen Verwaltungsvorschrift wird das Förderverfahren deutlich entschlackt und dereguliert. Die sanierende Kommune wird damit nachhaltig gestärkt. Dies spiegelt sich zum Beispiel darin, dass die Kommunen für die Förderung Privater künftig abschließend zuständig sind. Damit erhalten die Kommunen einen breiten Handlungsspielraum, um ihre städtebaulichen Ziele zu erreichen. Im Fokus steht eine bevorzugte Förderung der Stadtbezirke aus der Zeit vor 1949 mit ihrem attraktiven Baubestand. Bei Privaten, vor allem bei Selbstnutzern, können zukünftig pauschal bis zu 40 % der förderfähigen Kosten gefördert werden, bei Gebäuden vor 1949 sogar bis zu 65%. Darüber hinaus kann Eigenkapital durch Eigenleistung teilweise ersetzt werden.
Nur mit der Erschließung von neuen Eigentümergruppen wird es gelingen, den Leerstand zu verringern. Die Begrenzung der bevorzugten Förderung auf Gebäude vor 1949 soll die sanierenden Gemeinden und Kommunen motivieren, sich in den nächsten Jahren verstärkt den Gründerzeitquartieren zuzuwenden, die besonders vom Leerstand betroffen sind.
Eine besonderer Schwerpunkt sind auch die Schulen, Kindergärten und Horte, die in der Zeit vor 1949 innenstadt- und zentrumsnah errichtet wurden. Diese können mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gefördert werden.
Auch im Stadtumbau gibt es neue finanzielle Möglichkeiten. Betroffene des Stadtumbaus können mit einer Förderung von bis zu 1 500 Euro rechnen, wenn sie in ein Wohngebäude ziehen, das vor 1949 errichtet wurde und in einem Fördergebiet liegt. Die Förderung erfolgt pro Haushalt. Ziel ist auch hier, innerstädtischen Wohnungsleerstand zu mindern.
Wohnraumförderung mit zinsgünstigen Darlehen
Wohneigentum
Die neue Förderrichtlinie zum Wohneigentum fördert den Erwerb von bestehenden Wohngebäuden bzw. Eigentumswohnungen einschließlich Um- und Ausbau sowie Sanierungsmaßnahmen.
Konkret gibt es Darlehen mit einem Zinssatz von 2,5 Prozent über eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Förderhöhe richtet sich nach den jeweiligen Kosten. Die Förderhöchstgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personenzahl. Für einen Vier-Personen-Haushalt (zwei Erwachsene und zwei Kinder) beträgt sie zum Beispiel 160.000 €.
Das Wohngebäude muss sich in einem Stadtgebiet liegen, dass vor 1949 erschlossen und bebaut wurde.
Energetische Sanierung und Mehrgenerationenwohnen
Mit der bereits im vergangenen Jahr erfolgreich gestarteten Förderrichtlinie werden energetische Sanierungen bzw. die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse von Familien mit Kindern, von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderungen gefördert.
Beide Programme sehen die Gewährung von zinsgünstigen Darlehen ab 1,5 Prozent p.a. über eine Laufzeit von 20 Jahren vor. Gefördert werden max. 50.000 € pro Wohneinheit. Die Förderung kann dabei sowohl für Mietwohnraum als auch für Eigentum genutzt werden.
Mietwohnraum kann nur dann gefördert werden, wenn die Gemeinde bestätigt, dass sich das entsprechende Wohngebäude in einer sogenannten integrierten Lage oder in einem Stadtgebiet befindet, dass vor 1949 erschlossen und bebaut wurde.
Eigentümersicherung
Die Förderrichtlinie Eigentümersicherung unterstützt Eigentümer, die eine von der SAB bewilligte Förderung nach einem Wohneigentumsprogramm des Freistaates erhalten haben und nun Probleme bei der Sicherung der Finanzierung haben. Diese Unterstützung ist zeitlich befristet und setzt eine Verbesserung der Einkommens- und Vermögenssituation sowie die vorherige Inanspruchnahme bestehender banktechnischer Möglichkeiten voraus.
Buttolo: „Mein Ziel ist es, jungen Menschen in Sachsen den Weg ins Eigentum zu ermöglichen. Sachsen braucht mehr private Wohneigentümer. Mietwohnungen gibt es genug. Wir werden besonders günstige Kredite anbieten, die mit der Städtebauförderung verbunden werden können.“
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- Quelle: /red
- Erstellt am 09.09.2008 - 01:29Uhr | Zuletzt geändert am 09.09.2008 - 01:35Uhr
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