Steuerberaterprüfung 2008
Dresden. Auch in diesem Jahr wird das sächsische Finanzministerium wieder eine Steuerberaterprüfung durchführen. Dies teilte Finanzminister Stanislaw Tillich heute in Dresden mit. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Oberfinanzdirektion Chemnitz. Die Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2008 müssen bis zum 31. März bei der Oberfinanzdirektion Chemnitz, Brückenstraße 10, 09111 Chemnitz eingereicht werden. Interessenten, die Zweifel haben, ob sie alle im Steuerberatungsgesetz genannten Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen, können bei der Oberfinanzdirektion Chemnitz eine verbindliche Auskunft beantragen.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung stellen
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2008 wird voraussichtlich vom 7. bis 9. Oktober 2008 stattfinden. Körperbehinderten Personen können Erleichterungen für die Fertigung der Aufsichtsarbeiten gewährt werden. Entsprechende Anträge sollen zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung gestellt werden. Die mündlichen Prüfungen werden voraussichtlich von Februar bis April 2009 durchgeführt.
Alle notwendigen Formulare sowie ein Merkblatt über die Zulassung zur Prüfung können bei der Oberfinanzdirektion Chemnitz schriftlich oder per Telefon 0371- 4 57 64 31bestellt werden und stehen auch im Internet unter http://www.smf.sachsen.de
(> Steuerrecht > Steuerberatungsrecht > Hinweise zur Steuerberaterprüfung) zur Verfügung.


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- Quelle: /red
- Erstellt am 04.01.2008 - 11:42Uhr | Zuletzt geändert am 04.01.2008 - 11:42Uhr
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