Landkreis Görlitz ermöglicht Kfz-Zulassung online

Landkreis Görlitz ermöglicht Kfz-Zulassung onlineLandkreis Görlitz, 21. Januar 2022. Wer als Privatperson etwa ein Fahrzeug oder Anhänger neu oder wieder zulassen, außer Betrieb setzen oder umschreiben will, kann das jetzt online erledigen, soweit die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Gestartet ist die internetbasierten Fahrzeugzulassung im Landratsamt Görlitz bereits am 18. November 2021 als Testphase, seit Januar 2022 läuft sie nun im Regelbetrieb.

Abb.: Der Haupteingang zum Landratsamt Görlitz wird nun wohl weniger frequentiert
Archivbild: © Görlitzer Anzeiger
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Sogenanntes i-Kfz Verfahren hat Vorteile

Das Kürzel i-Kfz steht für die internetbasierte Fahrzeugzulassung. Die ist nun auch jederzeit – als auch außerhalb der Öffnungszeiten und an Sonn- und Feiertagen – möglich. Vielleicht größter Vorteil: Die leidigen Wartezeiten in der Kfz-Zulassungsstelle entfallen.Bei einer Umschreibung mit Kennzeichenübernahme kann sogar direkt losgefahren werden.

Das sind die stets nötigen Voraussetzungen

    • ein moderner Personalausweis, eine eID-Karte oder ein Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
    • ein Smartphone oder Tablet-PC mit AusweisApp 2.0 oder ein Kartenlesegerät
    • die IBAN der Bankverbindung oder ein anderes oder für das Verfahren freigegebenes Online-Zahlungsmittel

Je nach Vorgangsart wird außerdem benötigt:
    • die gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
    • der Nachweis der bestandenen Hauptuntersuchung und ggf. Sicherheitsüberprüfung
    • die Fahrzeug-Identnummer
    • die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I inkl. Sicherheitscode)
    • gegebenenfalls die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II inkl. Sicherheitscode)
    • das amtliches Kennzeichen mit Stempelplaketten und Sicherheitscode

Anwendungsbeispiel:
Gebrauchtwagen gekauft, Kennzeichen werden übernommen

    • das Online-Portal für den Landkreis Görlitz öffnen
    • sich elektronisch identifizieren
    • die Antragsdaten eingeben
    • Wichtig:erst jetzt die Sicherheitscodes der ZB I und ZB II freilegen
    • den Code eingeben und die Daten vervollständigen
    • die Gebühren bezahlen
    • den Zulassungsbescheid herunterladen und sofort losfahren – dieser Zulassungsbescheid ist zehn Tage gültig
    • die originalen Zulassungsdokumente kommen per Post

Die Abmeldung eines Fahrzeuges ist auf dem gleichen Wege möglich, nur dass man sich hier am Ende des Vorgangs den Bescheid herunterladen muss.

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  • Erstellt am 21.01.2022 - 10:20Uhr | Zuletzt geändert am 16.12.2022 - 16:33Uhr
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