Nationaler Aktionsplan zur Energieeffizienz

Berlin. Entsprechend der EU-Richtlinie für Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen hat das für Energieeffizienz und Energieeinsparung zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Europäischen Kommission den ersten nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) vorgelegt. Der ressortabgestimmte Aktionsplan legt dar, durch welche Maßnahmen die Einsparziele der europäischen Richtlinie (9 Prozent Endenergieeinsparung bis 2017) erreicht werden sollen. Im Abstand von jeweils drei Jahren werden zwei weitere EEAP folgen. Die Steigerung der Energieeffizienz ist eine der kostengünstigsten Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung und zum Schutze des Klimas.

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Vorlage des Bundeswirtschaftsministeriums

Mit dem EEAP wird zugleich im direkten Anschluss an die Kabinettklausur von Meseberg ein erster Katalog an wirtschaftlich umsetzbaren Energieeinsparmaßnahmen zusammengestellt. Der Aktionsplan fußt auf den Ergebnissen einer Studie zu den aktuellen wirtschaftlichen Energieeffizienzpotenzialen, die das Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hatte - mit dem Ziel, etwaige Belastungen für die Bürger auf ein Minimum zu reduzieren. Bundeswirtschaftsminister Glos: "Ich will Energiesparen und Klimaschutz mit den Bürgerinnen und Bürgern und mit der Wirtschaft, nicht gegen sie. Deshalb begrüße ich, dass wir uns strikt an der Wirtschaftlichkeit orientieren. Damit wird dieser Plan richtungweisend für unsere Politik der kommenden Jahre sein."


Die wichtigsten Maßnahmen des Aktionsplans:

- deutliche Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude
- Ausbau bzw. Auflegen verschiedener Förderprogramme, um im Bereich Gewerbe, Haushalte, Land- und Forstwirtschaft, Handel, Dienstleistungen sowie im Verkehrssektor die kostengünstigsten Effizienzpotentiale zu mobilisieren
- Verstetigung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und Erweiterung der Fördertatbestände
- verstärkte Investitionen in die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude
- Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen, die bei Beschaffungsentscheidungen des Bundes zugrunde zu legen sind
- durch eine Liberalisierung des Strom-Messwesens soll die Voraussetzung für die zügige Verbreitung der zeitgenauen Verbrauchsmessung ("Smart Metering") geschaffen werden
- Anreize zum Austausch von Nachstromspeicherheizungen
- Energieeinspar-Contracting im Bereich Wohngebäude
- Verbesserung der Energieverbrauchskennzeichnung von PKW
- Forderung nach unverzüglicher Festlegung von Standards für Geräte und Produkte im Rahmen der Umsetzung der Öko-Design-Richtlinie sowie die Verbesserung der Energieverbrauchskennzeichnung.
- Start eines Technologieprogramms "Klimaschutz und Energieeffizienz"
- Ausbau der Energieforschung im Bereich der Energieeffizienzsteigerung u.a. im Gebäudebereich, in der Industrie und im Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 06.10.2007 - 01:31Uhr | Zuletzt geändert am 06.10.2007 - 01:31Uhr
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