Elektronischer Reisepass ab November
Görlitz-Zgorzelec. Bereits seit November 2005 werden in Deutschland elektronische Reisepässe ausgegeben. In diesen Pässen werden biometrische Daten in einem Chip gespeichert. Zunächst war das nur das digitale Passfoto, ab November 2007 kommen in den elektronischen Pässen der zweiten Generation zusätzlich Fingerabdrücke hinzu - digital erfasst, versteht sich.
Informationen des Einwohnermeldewesens
Was ändert sich ab dem 1. November 2007?
1. Elektronischer Reisepass
- Fingerabdrücke werden im Chip gespeichert
- Kindereintrag entfällt, die Beantragung eines Personalausweises für Kinder (z.B. für Reisen innerhalb der EU) wird möglich
- Wegfall des Feldes Ordens- und Künstlernamen
- Änderung der Gültigkeitsdauer von 5 auf 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 26 Jahre)
- Antragsteller ab 24 Jahre erhalten einen Reisepass mit der Gültigkeitsdauer von 10 Jahren
Das brauchen Sie, wenn Sie Ihren neuen Reisepass beantragen:
- die Geburtsurkunde sowie den alten Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung)
- als Foto ein Frontalbild (biometrisches Bild) nach internationalen Standards
- den Betrag von 59 Euro für Personen ab 24 Jahren, für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro
2. Vorläufiger Reisepass
- der Kindereintrag entfällt
- Wegfall des Feldes Ordens- und Künstlername
Das brauchen Sie, wenn Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen (wird nur in besonderen Einzelfällen, z.B. bei kurzfristiger Reise, ausgestellt):
- Kinderreisepass, Kinderausweis (wenn vorhanden) oder Personalausweis oder Geburtsurkunde,
- ein Nachweis über die Notwendigkeit der Kurzfristigkeit kann verlangt werden
- Foto: ein biometrisches Frontalbild nach internationalen Standards
- 26 Euro für die Bezahlung
Der vorläufige Reisepass gilt bis zu einem Jahr
3. Kinderreisepass
- 6 Jahre gültig; maximal bis zum 12. Lebensjahr
Bei Beantragung eines Kinderreisepasses bitte beachten:
- mitbringen: Geburtsurkunde sowie alter Kinderausweis/Kinderreisepass
- zur Beantragung müssen das Kind sowie die Sorgeberechtigten erscheinen
- als Foto ein biometrisches Frontalbild nach internationalen Standards
- Geld mitnehmen: 13 Euro; für Verlängerung 6 Euro
- der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr verlängert


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- Quelle: /red
- Erstellt am 27.09.2007 - 17:18Uhr | Zuletzt geändert am 27.09.2007 - 17:50Uhr
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