Was darf die Unterkunft kosten?
Landkreis Görlitz, 1. Februar 2021. Der Landkreis Görlitz hat zum 1. Februar 2021 die Werte für die Unterkunftskosten für Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II/SGB XII), die für angemessen gehalten werden, fortgeschrieben.
Dokumente zum Download
Hintergrund: Jeweils nach zwei Jahren prüft der Landkreis Görlitz die "angemessenen Werte", die den örtlichen Wohnungsmarkt abbilden und überprüft, ob Wohnungen in den einzelnen Segmenten verfügbar sind. Das Sozialgericht Dresden hatte im Jahr 2020 in mehreren Entscheidungen die der Ermittlung der Werte zugrunde liegende Methode bestätigt. Mehr:
- Verwaltungsvorschrift des Landkreises Görlitz zu den Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) und § 35 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) vom 1. Februar 2021 (2,6 MB)
- Übersicht zu Dokumenten zum Kreisrecht im Landkreis Görlitz



-
Schneller, sichtbarer, erfolgreicher: Warum Website-Optimierung heute so wichtig ist
Görlitz, 11. April 2025. In einer zunehmend digitalen Welt ist der erste Eindruck oft ein Klick...
-
Kreative Einrichtungsideen für kleine Räume
Görlitz, 10. April 2025. Kleine Wohnbereiche werden oft als Herausforderung empfunden. Dennoch ...
-
Schlechte Online-Bewertungen: Was ist erlaubt und was nicht?
Görlitz, 4. April 2025. Das dürfte wohl jeder kennen: Man hat eine schlechte Erfahrung in ...
-
So bleibt edler Wein perfekt erhalten: Die besten Tipps für richtige Lagerung
Görlitz, 1. April 2025. Die Kunst des Weinlagerns ist mehr als nur ein praktischer Aspekt der W...
-
Rückbesinnung auf Stil & Sinn: Warum der Daumenring das Comeback der Saison feiert
Görlitz / Oberlausitz, 31. März 2024. In einer Region, die für ihre traditionsb...
- Quelle: red | Foto: © Weißwasseraner Anzeiger
- Erstellt am 01.02.2021 - 22:05Uhr | Zuletzt geändert am 01.02.2021 - 22:17Uhr
Seite drucken