Berufschulen öffnen für Abschlussklassen
Landkreis Görlitz, 27. Januar 2021. Wenn auch langsam: Die Pandemiesituation im Landkreis Görlitz entspannt sich Schritt für Schritt. Gestern wurden gegenüber dem Vortag 62 Erwachsene und drei Kinder als erwiesenermaßen infiziert gemeldet. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei rund 188 je 100.000 Einwohner.
Nächtliche Ausgangssperre bleibt
Wie das Göritzer Landratsamt bereits vorgestern meldete, gibt es im Landkreis vorerst keine Lockerung der Ausgangssperre. Zwar könne laut Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung von der nächtlichen Ausgangssperre nach § 2c Abs. 2 durch Entscheidung des Landkreises abgewichen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 200 unterschritten hat – was für den Landkreis Görlitz zutrifft – und die Ausgangssperre nicht zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie erforderlich ist, doch vertritt die Landkreisverwaltung trotz der anhaltend sinkenden Infektionszahlen die Ansicht, die nächtliche Ausgangssperre sei weiterhin zur Pandemiebekämpfung erforderlich. Begründung: "Es treten insgesamt noch verhältnismäßig häufig Infektionen und Kontaktwerte auf. Hinzu kommt, dass der Landkreis aufgrund der Nähe zu Tschechien als Hochinzidenzgebiet zusätzlichen Infektionsgefahren ausgesetzt ist. Daher wird derzeit von einer Aufhebung der Ausgangssperre abgesehen."
Zum Schulbetrieb
Der Kreis der Schüler, die ihre Schulen wieder besuchen können, wird nach den Winterferien – ab dem 8. Februar 2021 – erweitert. Dann können auch die Schüler der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge an Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen wieder in den Präsenzunterricht. Allerdings findet der Unterricht aus Infektionsschutzgründen in geteilten Klassen statt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor, die am 26. Januar 2021 vom sächsischen Kabinett beschlossen wurde. "Die Aufnahme der Abschlussklassen der beruflichen Schularten ist dringend notwendig, um die Absolventen schnellstmöglich wieder in Präsenzunterricht auf die nahenden Prüfungen vorzubereiten", so Sachsens Kultusminister Christian Piwarz dazu,
Bereits seit dem 18. Januar nehmen die Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen und jenen Förderschulen, die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden, an Gymnasien in den Jahrgangsstufen 11 und 12, an Beruflichen Gymnasien in den Jahrgangsstufen 12 und 13, an Fachoberschulen und Abendoberschulen, an Abendgymnasien in den Jahrgangsstufen 11 und 12 und der Kollegs in den Jahrgangsstufen 11 und 12 wieder am Präsenzunterricht teil.
Alle amderem Kinder und Jugendlichen verbleiben zunächst in häuslicher Lernzeit. Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis zum 14. Februar 2021 geschlossen. Für Schüler der Primarstufe – das sind die Grund- und Förderschulen mit den Klassenstufen 1 bis 4 – sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.
Mehr:
Die Corona-Schutz-Verordnung, die Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung sowie die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung gibt es auf der Corona-Website der Sächsischen Staatsregierung. Weitere Informationen zum Schulbesuch in Zeiten des Lockdowns gibt es im Blog des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Lokalbezogene Informationen zur Pandemie und zu vorgeschriebenen Absonderung von Personen sind auf der Webseite des Landkreises Görlitz einsehbar.



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- Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 27.01.2021 - 09:58Uhr | Zuletzt geändert am 27.01.2021 - 10:23Uhr
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