Corona verändert das Reisen
Görlitz, 24. August 2020. So langsam dämmert es wohl jedem: Die Corona-Pandemie ist keine vorübergehende Phase, nach derem Ende alles wie vorher ist. Im Gegenteil, Gewohnheiten, liebgewonnene Rituale, Dienstleistungen und ganze Branchen werden sich dauerhaft verändern, zum Beispiel das Reisen.
Werden Passagierflüge auf Dauer großenteils durch die Bahn ersetzt?

Während des Lockdowns blieben die Fluggesellschaften buchstäblich am Boden und auch jetzt findet im vergleich zum Vorjahr nur ein Bruchteil der Flüge statt. Die wirtschaftlichen Folgen sind dramatisch und treffen ganze Wertschöpfungsketten, so etwa Reisebüros, am Flughafen die Parkplatzbetreiber und Taxi-Unternehmen, an den Reisezielen Hotels und Freizeitanbieter, nicht zuletzt auch die Flugzeughersteller.
Das Coronavirus hat dem Wachstum der mit der Luftfahrt verbundenen Wirtschaft ein jähes Ende gesetzt und damit womöglich den Ausgangspunkt für einen Wandel im Reisen. Seit vielen Jahren wird der Irrsinn von Inlands- und Kurzstreckenflügen für Reisen beklagt, die umweltfreundlicher und teils sogar schneller mit der Bahn vorgenommen werden könnten. Manche meinen sogar, der gesamte innereuropäische Flugverkehr könnte zum allergrößten Teil mit Hilfe eines gut ausgebauten Eisenbahnnetzes ersetzt werden.
Davon abgesehen: Viele kleine und große Geschäftsreisen werden inzwischen tatsächlich durch Videokonferenzen ersetzt, wenn auch nicht alle. Für viele Geschäftsleute gehört nämlich das gegenseitige persönliche Kennenlernen substantiell zum Geschäftleben dazu, ebenso wie Besichtigungen und Geselligkeit vor Ort. Warum das so ist? Weil wir Menschen sind und bei allem, was wir tun und verantworten müssen, auch ein gutes Gefühl benötigen.
Geht es allerdings um notwendige Reisen auf den transkontinentalen Routen, wird der Flieger wohl unverzichtbar belieben. Nicht jeder hat die Muße, mit der Bahn eine Woche zwischen Berlin und Wladiwostok unterwegs zu sein oder mit einem Ozeandampfer – unter Urlaubern Kreuzfahrtschiff genannt – eine anderthalbe Woche lang über die Meere zu schippern, bis die New Yorker Freiheitsstatue am Horizont auftaucht.
Zum Beispiel Kanada
Überhaupt sollte man sich bei Auslandsreisen unbedingt vorab schlaumachen, welche Reiseformalitäten nötig sind und wie die Einreisebestimmungen unter Coronabedingungen konkret aussehen. Will man etwa eine eTA Kanada beantragen – eTA ist die "electronic Travel Authorization, eine elektronische Einreisegenehmigung, die man beispielsweise auch für eine Zwischenlandung benötigt – dann sollte man tunlichst vorab klären, ob man eTA oder Visum beantragen muss.Eine elektronische Einreisegenehmigung (eTA) zu erlangen ist unkompliziert, zumal sich auch Dienstleister der Sache annehmen. Anders, nämlich deutlich aufwändiger, liegt der Fall beim einem Visum, von denen es für Kanada, weil zweckgebunden, etliche unterschiedliche gibt. Beantragt werden kann die eTA jederzeit, die Bearbeitungszeit beträgt im Eilverfahren weniger als eine halbe Stunde, gültig ist das Dokument für fünf Jahre, vorausgesetzt, man erfüllt eine Reihe von Kriterien.
Zu diesen Kriterien zählen unter anderem:
- Einreise mit dem Flugzeug, Rückreiseticket ist vorhanden,
- der Aufenthalt dauert nicht länger als sechs Monate und
- der Reiseanlass ist Tourismus, Schulbesuch oder Studium, private Besuche oder eine Geschäftsreise; allerdings darf man kein Arbeitsverhältnis eingehen oder selbst ein Unternehmen gründen.
Außerdem darf der oder die Einreisende kein mögliches Risiko für die Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die Gesundheit der kanadischen Bevölkerung darstellen. Vor allem Letzteres ist in Zeiten von Corona natürlich von Bedeutung. Grundsätzlich gilt noch bis zum 31. August 2020 ein Einreiseverbot, von dem nur Zwischenlandungen ausgenommen sind, bei denen die Einreiseerlaubnis beim nächsten Flugziel sichergestellt ist. Ausnahmen gibt es zudem in wichtigen und zugleich dringenden Fällen. Ein YouTube-Video bietet Zugang zu weiteren Informationen rund um die eTA-Beantragung.
Zusammenfassung
Bei Auslandsreisen außerhalb der Europäischen Union muss man schauen, ob eine eTA ausreichend ist oder ein Visum beantragt werden muss. Für Auslandsreisen generell gilt die Notwendigkeit, sich über die zum Reisezeitpunkt bestehenden amtlichen Reisewarnungen für den Schengenraum und weltweit, die Einreisebestimmungen des Ziellandes und die Auflagen bei der Rückkehr nach Deutschland zu informieren.


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- Quelle: red | Fotos: © BeierMedia.de
- Erstellt am 24.08.2020 - 12:11Uhr | Zuletzt geändert am 24.08.2020 - 15:08Uhr
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