Görlitz zu Elternbeiträgen während Corona
Görlitz, 4. Juni 2020. Mit einem Schreiben an alle betroffenen Eltern informiert die Stadt Görlitz in diesen Tagen offiziell über das Verfahren zur Erhebung und Erstattung der Elternbeiträge während der Notbetreuung sowie während des eingeschränkten Regelbetriebes im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Foto: © Görlitzer Anzeiger
Not- und eingeschränkte Regelbetreuung sind Zweierlei
Auf Grundlage der aktuell gültigen Verfahrensweise zur Erhebung von Elternbeiträgen, die durch den Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) zur "Refinanzierung der Elternbeiträge im Zusammenhang mit Corona" vom 14. Mai 2020 bekannt gegeben wurde, wird dabei in Bezug auf die Elternbeiträge die nachstehende Vorgehensweise festgelegt:
- Für die erste Schließzeit vom 18. März bis zum 17. April 2020 erfolgt der Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen in vollem Umfang, auch wenn eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Grundlage dafür sind die Festlegungen der ersten Allgemeinverfügung vom 18. März 2020. Da dieser Zeitraum exakt einen vollen Monat umfasst, wurde der Monat April 2020 bereits erstattet.
- Für die zweiten Schließzeit vom 18. April bis zum 17. Mai 2020 gelten die nachfolgenden Allgemeinverfügungen, die zunächst bis zum 3. Mai 2020 und anschließend bis zum 22. Mai 2020 verlängert wurden. Ein eingeschränkter Regelbetrieb wurde in der Kindertagespflege bereits ab 4. Mai 2020 und für die Klassenstufe 4 ab 6. Mai 2020 aufgenommen. Zwischenzeitlich wurde durch die jüngste Allgemeinverfügung vom 12. Mai 2020 bestimmt, dass ab dem 18. Mai 2020 ein eingeschränkter Regelbetrieb auch in den Kitas und Horten erfolgen soll. Der zweite Schließzeitraum umfasst damit nunmehr ebenfalls einen vollen Monat vom 18. April 2020 bis zum 17. Mai 2020. Für diesen zweiten Schließzeitraum erfolgt der Verzicht auf Elternbeiträge nicht, wenn eine Betreuung im Zeitraum vom 18. April bis 17. Mai in Anspruch genommen wurde.Somit sind Eltern, die ab dem 18. April 2020 eine Notbetreuung in Kindergärten, Kinderkrippen und den Horten der Grund- und Förderschulen bzw. ab dem 6. Mai 2020 die eingeschränkte Regelbetreuung im Hort der Grund- und Förderschulen in der Klassenstufe 4 in Anspruch genommen haben, auf der Grundlage der Elternbeitragssatzung der Stadt Görlitz sowie der Betreuungsverträge zur Zahlung der Elternbeiträge verpflichtet.
Zu unterscheiden sind dabei die Begriffe der Not- und eingeschränkten Regelbetreuung:
- Die Abrechnung der eingeschränkten Regelbetreuung in den Horten der Klassenstufe 4 erfolgt anhand der abgeschlossenen Betreuungsverträge pauschal. Für die Horte der Klassenstufe 4 werden für den Monat Mai anteilig 8 Betreuungstage (6. bis 17. Mai 2020) zum Ansatz gebracht. Die 8/21 werden pauschal angesetzt, unabhängig von der Inanspruchnahme der Betreuung.
- Die Abrechnung der Notbetreuung in den Krippen und Kindergärten sowie der Grund- und Förderschulhorten der Klassen 1-3 und der Kinder der Klassenstufe 4 (18. April bis 5. Mai 2020) erfolgt auf den Tag genau. Für die taggenaue Abrechnung der Notbetreuung wird je Betreuungstag ein Wert von 1/21 Monatsbeträgen angesetzt.
Für Rückfragen zum Verfahren bei der Kindertagespflege stehen die Leiterinnen und Leiter der Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.


Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

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- Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 04.06.2020 - 17:25Uhr | Zuletzt geändert am 05.06.2020 - 05:23Uhr
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