NPD-Wahlplakate müssen abgenommen werden

NPD-Wahlplakate müssen abgenommen werdenGörlitz, 14. Mai 2019. Die Stadtverwaltung Görlitz hat heute eine Anordnungsverfügung zum Abhängen der NPD-Wahlplakate "Stoppt die Invasion – Migration tötet!" erlassen, weil sie durch die Aussage des Plakates die öffentliche Ordnung gefährdet sieht. "Das Wahlplakat 'Stoppt die Invasion – Migration tötet!' ist im Gesamtkontext der 'Schutzzonen-Kampagne' der NPD und des zugehörigen Wahlwerbespots zu sehen", erläuterte Bürgermeister Dr. Michael Wieler. Da dieser Spot laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Mainz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz evident und schwerwiegend gegen § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Volksverhetzung) verstoße, sei diese Gefahr auch bei dem entsprechenden Wahlplakat gegeben, so Dr. Wieler weiter. Die Stadtverwaltung schließt sich mit ihrer Verfügung der Sichtweise an, dass dem Plakat die Aussage zu entnehmen ist, dass Migranten bzw. Ausländer durch eine Invasion ins Land kommen und von ihnen eine Bedrohung für Leib und Leben der Nichtmigranten bzw. Inländer ausgeht.

Anzeige

Anordnungsverfügung zum Abhängen der Wahlplakate "Stoppt die Invasion – Migration tötet!"

Die öffentliche Ordnung im Allgemeinen Polizeirecht umfasst die Gesamtheit der Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung für ein geordnetes menschliches Zusammenleben angesehen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit dem NPD-Verbotsverfahren erläutert, dass das politische Konzept der NPD mit der Garantie der Menschenwürde im Sinne von Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist. Das Wahlplakat "Stoppt die Invasion – Migration tötet!" bringt diese Haltung konkret zum Ausdruck, indem Migranten als Invasoren ausgegrenzt werden, welche die ethnisch definierte "Volksgemeinschaft" bedrohen.

"In der Stadt Görlitz leben zur Zeit 6.150 ausländische Einwohner, die durch diese Kampagne verächtlich gemacht werden und sich durch diese angegriffen fühlen können. Dadurch ist eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung gegeben", begründete Dr. Wieler die Anordnungsverfügung.

Der Bescheidempfänger wird mit dieser Anordnungsverfügung aufgefordert, die Plakate bis zum 16. Mai 2019 um 24 Uhr zu entfernen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, will die Stadt im Zuge der Ersatzvornahme die Plakate selbst entfernen.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: red | Fotomontage. capri23auto / Ralph, Pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
  • Erstellt am 14.05.2019 - 15:17Uhr | Zuletzt geändert am 14.05.2019 - 15:29Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige