Familienpass für 2019 beantragen

Görlitz, 2. November 2018. Aus der Stadtverwaltung Görlitz kommt die Information, dass alle antragsberechtigten Bürger den Familienpass für das Jahr 2019 ab sofort beantragen können.
Abbildung: Wenn das Klassenzimmer in Schule wieder mal leer ist, sind die Schüler vielleicht auf Klassenfahrt. Dazu können Görlitzer Familienpassinhaber einen finanziellen Zuschuss erhalten

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Wer darf einen Antrag stellen?

Grundlage für die Antragstellung ist die Richtlinie zum Familienpass der Stadt Görlitz vom 16. Dezember 2004.

Antragsberechtigt sind

  • Zwei-Eltern-Familien mit mindestens drei Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird,
  • Ein-Eltern-Familien mit mindestens zwei Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird,
  • Familien mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld gezahlt wird und die Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB II oder Sozialgesetzbuch XII beziehen,
  • Familien mit mindestens einem schwerbehinderten Kind (Grad der behinderung mindestens 50 Prozent), für das Kindergeld gezahlt wird,
die in einem Haushalt leben sowie ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Görlitz haben.

Wo?
Der Antrag kann im Einwohnermeldeamt in der Jägerkaserne auf der Hugo-Keller-Straße 14 in 02826 Görlitz beantragt werden kann.

Und wann?
Das Sachgebiet Einwohnermeldewesen hat geöffnet:
- montags von 8 bis 12 Uhr
- dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr
- donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr
- freitags von 8 bis 12 Uhr

Bitte mitbringen!
- Personalausweis oder Reisepass des/der Erziehungsberechtigten
- Bescheinigung der Kindergeldkasse über kindergeldberechtigte Kinder
- gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis
- gegebenenfalls einen Nachweis über Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII

Mehr:
Über die Leistungen für die Familienpassinhaber der Stadt Görlitz informiert ein zum Download bereitgestelltes Informationsblatt.

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  • Erstellt am 02.11.2018 - 10:52Uhr | Zuletzt geändert am 02.11.2018 - 11:16Uhr
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