Landkreis Görlitz verbietet Feuerwerke

Landkreis Görlitz, 3. August 2018. Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt des Landkreises Görlitz hat eine Allgemeinverfügung zun Verbot von Feuerwerken erlassen.

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Brandrisiko möglichst gering halten

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der sehr niedrigen Wasserstände, was auch bestimmte Löschwasserressourcen betrifft, sind im Landkreis Görlitz ab heute, dem 3. August 2018, bis auf weiteres alle Feuerwerke der Kategorien 2, 3 und 4 (Kleinfeuerwerk, Mittelfeuerwerk und Großfeuerwerk) verboten.

Damit sollen weiteren Bränden im Landkreis Görlitz möglichst vermieden werden. Die erforderliche "Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung" erfolgt im nächsten Landkreisjournal am 17. August 2018 und auf der Internetseite des Landkreises Görlitz.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 03.08.2018 - 16:24Uhr | Zuletzt geändert am 03.08.2018 - 16:24Uhr
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