Görlitz verbietet offene Feuer

Görlitz, 3. August 2018. Wenn einzelne Bürger unvernünftig sind, muss die Verwaltung Vernunft erzwingen. Schon in den vergangenen Tagen hatten Bürger kritisiert, dass trotz der anhaltenden Trockenheit in einer Gartensparte in großes Feuer entzündet wurde. Gestern nun hat Görlitz per Polizeiverordnung jegliche offenen Feuer, auch bereits genehmigte, im Stadtgebiet untersagt.
Abbildung: So ein wildes Feuer in freier Natur – vielleicht am Berzdorfer See oder in der Heide- und Teichlandschaft – mag zwar manchem romantisch erscheinen, ist aber generell untersagt und wäre bei der aktuellen Trockenheit höchst fahrlässig. Auch nach dem Löschen kann sich ein Feuer erneut entzünden und dann um

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Klare Regelung verdeutlicht Ernst der Lage

Das Verbot gilt für einen Monat und so lange für den Bereich Görlitz die Waldbrandgefahrenstufe 4 oder höher (die Waldbrandgefahrenstufe 5 soll laut heutiger Prognose ab dem 4. August 2018 in Dresden und – außer im Landkreis Görlitz – in ganz Nordachsen gelten) besteht. Die aktuell geltende amtliche Gefahrenstufe kann auf einer regelmäßig aktualisierten Karte eingesehen werden.

Die Polizeiverordnung, die übrigens privates Grillen mit Holzkohle weiter zulässt, ist im Sonderamtsblatt Nr. 1 vom 2. August 2018 öffentlich bekanntgemacht und kann heruntergeladen werden.

Die Stadtverwaltung Görlitz fordert die Bevölkerung dringend auf, sich auch im eigenen Interesse an das Verbot zu halten. Zuwiderhandlungen können eine Geldbuße in Höhe von bis zum 1.000 Euro nach sich ziehen.

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  • Quelle: re3d | Foto Feuer am See: 12019, Foto Kochstelle im Wald: LUM3N, beide Pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
  • Erstellt am 03.08.2018 - 08:51Uhr | Zuletzt geändert am 03.08.2018 - 09:51Uhr
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