Görlitzer Verwaltung macht Fotografen Konkurrenz

Görlitz, 10. Juli 2018. Für die Bürger ist das bequem: Wird ein neuer Ausweis oder Pass benötigt, wird das nötige biometrische Foto gleich unmittelbar bei der Antragstellung durch die Verwaltung geschossen. Für professionelle Fotografen geht damit aber ein Stück vom Kuchen verloren.

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Bürger sparen Zeit, Fotografen verlieren Umsatz

Getestet wird der neue Fotoservice der Stadtverwaltung Görlitz seit Juli 2018 im Einwohnermeldeamt in der Jägerkaserne auf der Hugo-Keller-Straße 14. Ab Jahresbeginn 2019 ist geplant, direkt am Schalter biometrische Passbilder aufzunehmen, wodurch, wie die Verwaltung mitteilt, Antragsprozesse verkürzt werden.

Allerdings erhalten die abgelichteten Bürger ihr Foto weder als Erinnerungsbild auf Papier noch in Dateiform ausgehändigt. Dieser Service sei freiwillig, so die Stadtverwaltung, selbstverständlich könnten weiterhin biometrische Passfotos von Fotografen mitgebracht werden.

Testphase mit Einschränkungen

Während der Testphase bis Ende 2018 kann der Fotoservice nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefon 03581 - 67-2737, dafür aber gebührenfrei, genutzt werden. Zukünftig wird der Verwaltungsfotoservice aber Geld kosten; über die genaue Gebühr soll nach Abschluss der Testphase entschieden werden.


Kommentar:

Wieder ein Baustein, der kleinen und Kleinstunternehmern die Luft zum Atmen nimmt. Es geht ja nicht allein um den Umsatz, den Fotografen mit den Passfotos machen, sondern auch darum, dass für die Aufnahmen Kunden in die Geschäfte der Fotografen kommen und deren Service und Angebote kennenlernen.

Allgemein stöhnen Kleinunternehmer (nicht unbedingt im umsatzsteuerlichen Sinne), wie es Fotografen meist sind, unter Lasten, die gern übesehen werden:

  • Bürokratielasten: Kleinunternehmer müssen sich um alles persönlich kümmern, vom Einkauf über Rechtsfragen bis zur Vertragsgestaltung, vom Marketing über die Akquisition und Angeboterstellung bis zur Buchhaltung, zur Rechnungslegung und zum Mahnwesen. Tageweise bleibt solchen Unternehmern dadurch überhaupt keine Zeit, die irgendwo in Rechnung gestellt werden kann, viele Kosten laufen aber weiter.

  • Der Mindestlohn: So sehr ein Mindestlohn für den zu befürworten ist, der von seinem Verdienst leben muss, so wenig ist er jedoch pauschal berechtigt. Eingeschränkte Öffnungszeiten und der schleichende Wegfall ganzer Erwerbsmöglichkeiten sind seine Folge. In Frankreich beispielsweise, wo der Mindestlohn noch höher als in Deutschland ist, werden keine Erdbeeren mehr angebaut. Dank Mindestlohn für ausländische Saisonarbeiter ist das unwirtschaftlich geworden.

  • Der relativ hohe Einstiegssteuersatz bei der Einkommenssteuer für kleinere Einkommen.

  • Die sich aus der Einstellung von Mitarbeitern ergebende Bürokratielast, beispielsweise für Zeitnachweise und Kontrollen der Rentenversicherung sowie weitere Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten. Außerdem sind kleine Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten schnell in ihrer Existenz gefährdert.

Es lässt sich zeigen, dass selbst kleine Unternehmer, die Gewerbesteuer zahlen, also mehr als 25.000 EUR Jahresgewinn haben, nach Abzug aller Steuern und der notwenigen, nicht steuerlich abzugsfähigen Ausgaben in etwa die gleiche private Liquidität haben wie mancher Hartz IV-Empfänger, vor allem, wenn der ein schwer kontrollierbares Nebengewerbe betreibt und an Jobcenter und Steuer vorbeiwirtschaftet. Das ist kein Pauschalvorwurf, aber derartige Geschäftsmodelle und Fälle gibt es zweifelsohne viele.

Schaut man sich also Lasten und Risiken kleiner Selbständiger, die ehrlich wirtschaften, an, dann ist es bedenklich, unter dem Deckmantel, einen Service zu bieten, als Salärempfänger der vorrangig aus Steuermitteln finanzierten öffentlichen Hand noch stärker in Konkurrenz zu Wirtschaftsunternehmen zu treten, als es bereits durch die Scheinprivatisierungen in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegeben ist, bei denen die Stadt alleinige Gesellschafterin ist,

meint Ihr Thomas Beier

Thomas Beier ist Freiberuflicher Unternehmensberater und gewerblicher Medienunternehmer

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  • Quelle: red | Kommentar: Thomas Beier
  • Erstellt am 10.07.2018 - 12:13Uhr | Zuletzt geändert am 02.04.2020 - 12:59Uhr
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